Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_01_23_gr_protokoll.pdf
- S.12
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tige Weise mit aktuellen und künftigen Herausforderungen der europäischen Gesellschaft auseinandersetzen und damit insbesondere für junge Menschen ein Vorbild
sind.
meister Anträge von Gemeinderatsmitgliedern dem Gemeinderat vorzulegen, sofern
diese Anträge nicht innerhalb eines Jahres
erledigt worden sind. Folgende Anträge gelten demnach als noch nicht abgeschlossen:
Die Bewerbung ist von 22.01.2025 bis
27.03.2025 mit einem online-Formular auf
der Webseite der Stadt Innsbruck möglich.
Die Preisverleihung findet im Frühjahr 2026
statt.
Gemeinderat vom 06.12.2023:
1.
Vorstehende Mitteilung wird zur Kenntnis
gebracht.
11.
Der dringende Antrag wurde am
06.12.2023 eingebracht. Die Dringlichkeit wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 14.12.2023 nicht zuerkannt, weshalb die Behandlung am
25.01.2024 erfolgte. Der Antrag wurde
dem Inhalt nach angenommen.
Aufsichtsbeschwerde beim Amt
der Tiroler Landesregierung "Besetzung sowie Beschlussfassung
des Syndikatsausschusses der
Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) vom 14.06.2025
Der ehemalige Bgm. Willi hat daraufhin
die zuständige Abteilung mit der Umsetzung des Antrages ersucht. Eine
Rückmeldung zu etwaigen Verbesserungsmöglichkeiten seitens der Mag.Abt. III, Straßenverkehr und Straßenrecht, ist vor Kurzem eingelangt und
wird dem Gemeinderat demnächst zur
Beratung vorgelegt werden.
Bgm. Mag. Anzengruber, BSc: Am
20.01.2025 ist betreffend die Aufsichtsbeschwerde wegen der Beschlussfassung des
Syndikatsausschusses der IKB folgendes
Schreiben des Amtes der Tiroler Landesregierung, Abteilung Gemeinden, übermittelt
worden:
"Sehr geehrter Herr Mag. Stoll,
zu Ihrer als" Aufsichtsbeschwerde" bezeichneten Eingabe vom 20.11.2024, hieramtlich
eingelangt am 03.12.2024, darf mitgeteilt
werden, dass dazu eine Stellungnahme der
Stadt Innsbruck eingeholt wurde.
Die Prüfung Ihrer Eingabe hat ergeben,
dass kein Anlass für allfällige aufsichtsbehördliche Maßnahmen besteht.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Landesregierung:
Mag. Christine Salcher"
Vorstehende Mitteilung wird zur Kenntnis
gebracht.
12.
MagIbk/94157/GR-WV/1/2025
Wiedervorlage von Anträgen gemäß § 20 Abs. 6 GOGR
Bgm. Mag. Anzengruber, BSc: Gemäß
§ 20 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Gemeinderates, seiner Ausschüsse und des
Stadtsenates (GOGR) habe ich als Bürger-
GR-Sitzung 23.01.2025
Zahl MagIbk/54511/GfGR-AT/285/2023
"Maria-Theresien-Straße, Abstellverbot
von Fahrrädern vor und im direkten
Umfeld von Mülltonnen" (GRin Dengg,
FPÖ):
2.
Zahl MagIbk/54511/GfGR-AT/286/2023
"Bereich zwischen Congress Innsbruck
und Sillgasse, Umsetzung einer Fußgängerlnnenzone" (GR Mayer, FRITZ):
Der dringende Antrag wurde am
06.12.2023 eingebracht. Die Dringlichkeit wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 14.12.2023 nicht zuerkannt, weshalb die Behandlung am
25.01.2024 erfolgte.
Mit Beschluss des Gemeinderates
wurde der Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen. Dieser hat in seiner Sitzung vom
07.02.2024 den Beschluss gefasst,
Stellungnahmen der Mag.-Abt. III, Tiefbau - Straßenverwaltung sowie Straßenverkehr und Straßenrecht, einzuholen. Bisher ist keine Stellungnahme eingelangt.