Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_01_23_gr_protokoll.pdf
- S.174
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Konnten bisher Alleinerziehende mit Kind für eine Stadtwohnung vorgemerkt werden, wenn
sie weniger als 30 Quadratmeter bewohnen, so ist gemäß den neuen Richtlinien eine Vormerkung erst dann möglich, wenn die aktuell bewohnte Wohnung weniger als 25 Quadratmeter
Wohnnutzfläche bietet.
Zu II.1.1.2 a:
Frage 1:
Welche Überlegungen stehen hinter dieser Verkleinerung der Richtgrößen für die
Vormerkung?
Antwort:
Die zumutbaren m²-Grenzen in der neuen Vormerk- und Vergaberichtlinie für
Wohnungen mit Besiedelungsrecht der Stadt Innsbruck, gültig ab 01.06.2025,
wurden aus mehreren Gründen angepasst:
•
•
•
•
Anstieg an Vormerkungen von Familien mit mehr als drei Kindern (die derzeitigen m²-Grenzen erschweren die wohnliche Versorgung von größeren
Familien).
Aufgrund der zunehmend steigenden und vergleichbar hohen Mietpreise
in den Neubauprojekten wurden und werden keine großen 3- oder 4-Zimmer-Wohnungen geplant bzw. errichtet. Die von den Wohnbauträgern zurückzuzahlenden Wohnbauförderungsmittel und Wohnbauförderungsdarlehen haben unmittelbaren Einfluss auf die von den WohnungsmieterInnen zu leistenden Mietzinse. Höhere Mietzinse bedingen eine geringere
Anzahl an Wohnungen, welche größeren Familien angeboten werden können. Durch die Änderung der Richtgrößen in der neuen Richtlinie können
zukünftig auch größeren Familien städtische Wohnungen in einem Neubauprojekt angeboten werden.
Zukünftig sollte es leichter sein, Familien mit mehreren Kindern mit einer
entsprechenden Wohnung richtlinienkonform zu versorgen. Dadurch
sollte sich auch die Wartezeit auf eine städtische Wohnung verringern.
Die Verkleinerung der Richtgrößen hat kaum Auswirkung auf die Vormerkbarkeit.
Frage 2:
Wie viele WohnungswerberInnen auf der aktuellen Vormerk- und Vergabeliste sind
nur aufgrund der Tatsache für eine Stadtwohnung vorgemerkt, dass in der derzeit
bewohnten Wohnung weniger als 15 m² Nettowohnnutzfläche pro Person vorhanden sind? (Bitte um Anzahl der Anträge und der dahinter befindlichen Personen.
Wenn möglich, Anteil an der Gesamtzahl der aktuellen Vormerkungen angeben.)
Antwort:
Derzeit gibt es 2.533 aktive Anträge für eine städtische Mietwohnung. Davon
sind 654 nur aufgrund einer zu geringen Wohnfläche vorgemerkt (Nettowohnnutzfläche beträgt weniger als 15 m² pro Person).
Aufgeschlüsselt nach Antragskategorie:
•
•
•
•
1-Zimmer-Wohnung: 120 Anträge
2-Zimmer-Wohnung: 82 Anträge
3-Zimmer-Wohnung: 174 Anträge
4-Zimmer-Wohnung: 278 Anträge
Seite 2 von 4