Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_01_23_gr_protokoll.pdf
- S.237
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45.16)
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
17
20n 5
KPO
Gemeinderat und Stadtsenat
Innsbruck, 23. Jänner 2025
Antrag:
Aussetzung von Strom- und Gasabschaltungen im Zeitraum vom 1.
Dezember bis zum 28. Februar des folgenden Jahres aufgrund von
Zahlungsverzug
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Stadtsenat wird
beauftragt, zu beraten
und allenfalls zu beschließen, der
Beteiligung Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB) über den Herrn Bürgermeister den
Auftrag zu erteilen, bei Haushaltskunden im Zeitraum vom 1. Dezember bis zum 28.
Februar des folgenden Jahres auf Abschaltungen aufgrund von Zahlungsverzug zu
verzichten.
Begründung:
Wenn man seine Energieversorger-Rechnung nicht bezahlt, ist es gesetzlich zulässig,
dass dieser Strom oder Gas abgeschaltet. Dabei ist es in den seltensten Fällen so,
dass Menschen aus reiner Lust und Laune nicht bezahlen. Die Gründe dahinter sind
meistens soziale Dramen, die sich besonders rund um die Weihnachtsfeiertage
häufen. Soziale Dienstleister und Hilfsorganisationen berichten alljährlich, dass In den
Dezembermonaten und darüber hinaus die Anzahl der Hilfesuchenden eklatant steigt.
Dabei sind Licht und Wärme eigentlich ein Grundbedürfnis und vom Gesetzgeber im
Rahmen
der
Grundversorgung
auch
entsprechend
geschüzt.
Der Zugang
zu
Haushaltsenergie darf nicht vom Recht des Stärkeren abhängig gemacht werden.
Damit die IKB als Städtisches Unternehmen auch weiterhin ihrem Versorgungsauftrag
gegenüber der Bevölkerung nachkommen und auf Stromabschaltungen verzichten
kann, beschließt der Innsbrucker Gemeinderat folgendes.
Der Stadtsenat wird
beauftragt, zu beraten und allenfalls zu beschließen, der
Beteiligung Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB) über den Herrn Bürgermeister den
Auftrag zu erteilen, bei Haushaltskunden im Zeitraum vom 1. Dezember bis zum 28.