Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_01_23_gr_protokoll.pdf

- S.25

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Mit freundlichen Grüßen

19.

Entwurf einer Verordnung über
die Zulagen für leitende Bedienstete der Landeshauptstadt Innsbruck

Mag. Anzengruber, Hörhager, Ilmer, Kirchebner, BSc, Mag.a Lutz, Mag.a (FH) Obitzhofer, DIin (FH) Payr, MEng und Tomaselli,
alle eigenhändig"
Vorstehende Information wird zur Kenntnis
gebracht.
Bgm. Mag. Anzengruber, BSc übergibt
den Vorsitz an Bgm.-Stellv. Willi.
17.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 21.01.2025:
Der vorliegende Entwurf einer Verordnung
über die Zulagen für leitende Bedienstete
der Landeshauptstadt Innsbruck wird beschlossen.

MagIbk/81648/PE-Z/1
Entwurf einer Verordnung über
die Gewährung einer einmaligen
jährlichen Sonderzahlung ("Weihnachtsgeld") an Bedienstete der
Landeshauptstadt Innsbruck

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 15.01.2025:
Der vorliegende Entwurf einer Verordnung
über die Gewährung einer einmaligen jährlichen Sonderzahlung an Bedienstete der
Landeshauptstadt Innsbruck wird beschlossen.
18.

MagIbk/81648/PE-AL/14

MagIbk/81648/PE-Z/2
Entwurf einer Verordnung über
die Gewährung einer allgemeinen
Zulage für Bedienstete der Landeshauptstadt Innsbruck

20.

Entwurf einer Verordnung über
die Gewährung von besonderen
Zulagen
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 21.01.2025:
Der vorliegende Entwurf einer Verordnung
über die Gewährung von besonderen Zulagen wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen (Bruttobeträge):
Laufende bzw. Folgekosten/Jahr ca.
€ 5.000,-Die Bedeckung erfolgt über den Fonds
011010 (Personalwesen) und die Finanzposition 110 (Sammelnachweis Personal).
21.

Antrag des Stadtsenates vom 15.01.2025:

GR-Sitzung 23.01.2025

MagIbk/31394/FUM-AL/30
Stadtmagistrat Innsbruck, Mag.Abt. III, Fuhrparkmanagement, Beschaffung eines Allrad-Lkw mit
Ladekran

Beschluss (einstimmig):
Der vorliegende Entwurf einer Verordnung
über die Gewährung einer allgemeinen Zulage an Bedienstete der Landeshauptstadt
Innsbruck wird beschlossen.

MagIbk/81648/PE-AL/16

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 21.01.2025:
1.

Die Stadt Innsbruck beschließt die Beschaffung eines Allrad-LKW mit Ladekran als Ersatzbeschaffung für das
Fahrzeug I-358 IBK mit einmaligen Gesamtkosten in Höhe von brutto
€ 405.229,75.

2.

In Abweichung von der Vergabeorganisation bei der Stadt Innsbruck (Gemeinderatsbeschluss vom 12.07.2012)
nimmt der Gemeinderat für die Landeshauptstadt Innsbruck das Angebot der