Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_01_23_gr_protokoll.pdf

- S.63

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- 56 -

Ausgeführt wird, dass der Impact Hub als
Beispiel genannt wurde. Der Vorsitzende
des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und
Tourismus ist gleichzeitig Geschäftsführer
dieser Firma. Diese wird im Akt nicht als Bespiel angeführt, sondern es steht: "Stichwort
Impact Hub". Wenn man das nicht mehr kritisieren darf, was sollen wir dann tun?
Ich will niemandem etwas Böses unterstellen und daher bitte ich das nicht falsch zu
verstehen. Dieser Akt gehört nochmal ganzheitlich vorgelegt. Die Fakten müssen klargestellt sein.
Daher stelle ich den Antrag
auf Absetzung dieses Tagesordnungspunktes.

dieses und jenes gemacht. Natürlich muss
man sich alle Dinge genau ansehen, aber
sich an einem Begriff in Klammer - Stichwort Impact Hub - zu stoßen, hätte ich jetzt
nicht gedacht. Das nehme ich aber gerne
auf meine Kappe. Daraus gleich Schlüsse
zu ziehen, dass mit einem Geschäftsführer
der Firma, der sich natürlich auch für sein
Umfeld einsetzt, vorab schon etwas ausgemacht wurde, ist nicht in Ordnung.
Bei Start-ups ist GR Auer, BSc BA MA wirklich sehr im Thema und sehr bewandert. Er
kennt die Szene. Wer das als Unvereinbarkeit empfindet, der müsste dagegen gerichtlich vorgehen. Das ist nicht die Aufgabe des
Gemeinderates, solche Unterstellungen in
den Raum zu stellen.

Die Bedenken hat GRin Mag.a Oppitz-Plörer
auch bereits vorgebracht. Der Akt sollte
nochmals im Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Tourismus vorberaten werden.
Die Opposition hier trotz der schwerwiegenden Bedenken zu überstimmen, ist keine
Art, wie man Politik macht und eine Stadt in
einer Regierungsfunktion führt. Vielen herzlichen Dank.

Wie gesagt, es geht um die Beschlussfassung, dass die IIG den Viaduktbogen anmietet, und dafür ersuche ich um breite Zustimmung.

StRin Mag.a Lutz: Wo fangen wir an und wo
hören wir auf? Der Stadtsenat beauftragt
den Herrn Bürgermeister, zu veranlassen,
das Objekt Viaduktbogen 40 in der Ing.-Etzel-Straße von den ÖBB anzumieten.
GR Lukovic, BA MA MA hat bereits ausgeführt, dass das der heute vorliegende Beschlusstext ist. Das ist nun soweit klar.

Zweitens müssen die Oppositionskräfte
schriftlich im Vorfeld anmelden, wenn eine
Befangenheit vorliegt, aber die Regierungsmitglieder haben das offensichtlich nicht
notwendig.

Dass ein Fehler seitens der MitarbeiterInnen mit dem Datum passiert ist, habe ich
auch überlesen. Wir sprechen natürlich von
dem Jahr 2025. Auf Grund des Jahreswechsels ist dieser Irrtum niemandem aufgefallen.
Relativ schnell war zu entscheiden, ob wir
den Viaduktbogen anmieten möchten, da
sich immer mehrere BewerberInnen für solche Objekte anstellen. Daher ist das Schlag
auf Schlag vor Weihnachten abgewickelt
worden. Die genaue inhaltliche Ausarbeitung wäre laut Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) zur Beschlussfassung gekommen. Auch im Ausschuss für
Arbeit, Wirtschaft und Tourismus hätte eine
Behandlung des Aktes stattgefunden.
Die Situation ist mir gerade wie vor Gericht
vorgekommen. Es wird gemauschelt und
GR-Sitzung 23.01.2025

GR Onay: Zur Geschäftsordnung! Über einen Antrag auf Absetzung eines Punktes
von der Tagesordnung muss sofort abgestimmt werden.

Ich würde gerne auf diese Ungleichstellung
aufmerksam machen.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Mayr: § 32 GOGR beinhaltet die Vertagung oder Zurückstellung
eines Verhandlungsgegenstandes. Die Absetzung eines Tagesordnungspunktes wäre
nochmal etwas anderes. Ich darf den Vorsitz an den Herrn Bürgermeister zurückgeben, denn er hat diesbezüglich einen Vorschlag.
Bgm. Mag. Anzengruber, BSc übernimmt
den Vorsitz von Bgm.-Stellv.in Mag.a Mayr.
Bgm. Mag. Anzengruber, BSc: GR Onay,
darf ich nochmals um eine genaue Information bitten, denn mein Anliegen wäre, dass
wir den Akt kurz zurückstellen und zu einem
späteren Zeitpunkt in der Sitzung wieder behandeln.