Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_01_23_gr_protokoll.pdf
- S.71
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GRin Dengg: Es ist richtig, dass ich mich im
Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau
und Projekte gegen diesen Flächenwidmungsplan ausgesprochen habe. Ich
möchte meine Entscheidung wie folgt begründen:
Uns tut es einfach leid, wenn man durch die
Umwidmung eines Mischgebietes in ein Gewerbegebiet quasi eine Chance vertut. Ich
habe mir überlegt, warum man nicht einfach
mit dem Prämonstratenser Chorherrenstift
Wilten spricht? Man könnte den Verantwortlichen vorschlagen, dass, sobald Teile des
großen Klosters frei werden, sie dann diese
Räumlichkeiten uns geben und wir dort entweder Dienstwohnungen oder Obdachloseneinrichtungen errichten.
Wenn es einmal ein Gewerbegebiet ist,
dann kann dort niemand mehr wohnen,
außer die Prämonstratenser selber - und
das finde ich einfach schade! Ich kenne
Leute, die sagen, dass es ihnen nichts ausmachen würde, in einer Gewerbezone zu leben.
Es kommt dann oft das Argument bezüglich
des Lärms, aber derzeit gibt es keine Gewerbegebiete, die extrem laut sind. Wir haben in Innsbruck keine Schwerindustrie, die
Rauch, Staubbelastung oder Lärm mit sich
bringt.
Wie gesagt, ich finde es einfach schade,
deshalb habe ich dieses Projekt im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und
Projekte abgelehnt und das tun wir auch
heute wieder!
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
GRin Dr.in Haselwanter-Schneider: Ich
kann mich dieser Wortmeldung nur anschließen. Wir haben uns das auch genau
angeschaut. Ich spreche mich dagegen aus,
ein bestehendes Mischgebiet in ein Gewerbegebiet umzuwidmen, weil wir da auf lange
Sicht eine Möglichkeit vergeben!
Eine Mischgebietswidmung ist in jedem Fall
besser als eine Gewerbegebietswidmung
und wäre daher eher zu realisieren. Deshalb stimmen wir diesem Antrag nicht zu.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und
FRITZ, 9 Stimmen):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.01.2025 (Seite 63) wird angenommen.
37.
MagIbk/74878/SP-BB-WI/1
Bebauungsplan und Ergänzender
Bebauungsplan Nr. WI-B55, Wilten, Bereich Peter-Mayr-Straße 4a
und 4b (als Änderung der Bebauungspläne Nr. WI-B25 und Nr. WIB41), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2022
GRin DIin (FH) Payr, MEng: Der Ausschuss
für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.01.2025:
Der oben genannte Plan wird gemäß § 64
TROG 2022 beschlossen.
38.
MagIbk/90632/SP-VO-AH/1
Aufhebung der Verordnung bezüglich Örtlicher Bauvorschriften
laut § 19 TBO 1998 im Bereich der
Liegenschaft Leopoldstraße 43
GRin DIin (FH) Payr M.Eng: Der Ausschuss
für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.01.2025:
Die oben genannte Verordnung wird im Bereich der Liegenschaft Leopoldstraße 43
aufgehoben.
39.
Einbringung einer dringenden Anfrage
Bgm. Mag. Anzengruber, BSc teilt mit,
dass innerhalb der vorgesehenen Frist eine
dringende Anfrage eingelangt ist.
GR-Sitzung 23.01.2025