Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_02_27_gr_kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf

- S.56

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(zu Punkt 29.14)
Stadtmagistrat Innsbruck

eingelangt am

N

_

2 4. Jan. 2025

SS

Alternative Liste
Innsbruck

GR-ATIAS/2025

Gemeinderat und Stadtsenat

Innsbruck, am 23.01.2025

ANTRAG

Deckelung der Mieten In IIG-Wohnungen
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Stadtsenat wird beauftragt, den Bürgermeister damit zu beauftragen, der IIG & Co KG die

Gesellschafterweisung zu erteilen, die Mieten für Jene IIG-Wohnungen, deren Mietzinsbildung nicht

den gesetzlichen Bestimmungen der Tiroler Wohnbauförderung (WBF) unterliegt (d.h. für sämtliche
ausfinanzierte IIG-Wohnungen), auf den Betrag zu deckeln, der bei Anwendung von & 14 Abs. 7a des
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) für ausfinanzierte Wohnungen zu entrichten wäre.

Begründung:
Die Mieten in den Stadtwohnungen sind unterschiedlich gestaltet. Während für die Mietpreisbildung

von neu errichteten Stadtwohnungen üblicherweise die Bestimmungen des Tiroler

Wohnbauförderungsgesetzes bzw. des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) angewandt
werden, finden sich im Altbestand der IIG zahlreiche Stadtwohnungen, die bei Neuvermietung dem
IIG-Richtwert unterliegen. Dieser Richtwert übersteigt die Summe aus Erhaltungs- und

Verbesserungsbeitrag (EVB), Grundmiete/Auslaufannuität und Rücklagen in ausfinanzierten
Wohnungen, die dem WGG unterliegen, deutlich. Daher sind ältere ausfinanzierte IIG-Wohnungen

teurer als gleichwertige Wohnungen der Neuen Heimat (NHT). Um die Mietpreisgestaltung in den
Stadtwohnungen sukzessive zu vereinheitlichen und dem sozialen Anspruch gerecht zu werden,
möglichst günstige Wohnungen anzubieten, ist die Mietpreisgestaltung in den ausfinanzierten
Stadtwohnungen an das Niveau der Gemeinnützigen Bauträger anzugleichen.
Die Absenkung der Mieten in sämtlichen ausfinanzierten Stadtwohnungen auf ein einheitliches
möglichst niedriges Niveau sichert günstigen Wohnraum für diejenigen, die Ihn dringend brauchen.

Sie schafft auch Anreize für die Annahme älterer ausfinanzierter Wohnungen. Das begünstigt den
Erhalt und die Sanlerung von bestehendem Wohnraum gegenüber dem Abriss und Neubau.
Gerade vor dem Hintergrund, dass sich die Wohnungsvergabe bei Menschen mit sehr niedrigem
Einkommen aufgrund des städtischen Wohnungsangebots schwierig gestaltet, ist es wichtig,

möglichst günstigen städtischen Wohnraum sicherzustellen. Zudem kann durch die Bereitstellung
möglichst günstiger Wohnungen auch der Anreiz für einen Wohnungstausch geschaffen werden, was

zu einer optimierten Belegung des städtischen Wohnungsbestands führt, wenn größere Wohnungen
freiwerden und an Familien mit Wohnbedarf vergeben werden können.

Altemative Liste Innsbruck - Schöpfstraße 9 - 6020 Innsbruck - team@alternativeliste.at - www.alternativeliste.at - ZVR-Zahl: 1352368177

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