Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_02_27_gr_kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf

- S.58

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2025_02_27_gr_kurzprotokoll_geschwaerzt.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2025
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 29.16)

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

17

20n 5

KPO

Gemeinderat und Stadtsenat

Innsbruck, 23. Jänner 2025
Antrag:

Aussetzung von Strom- und Gasabschaltungen im Zeitraum vom 1.
Dezember bis zum 28. Februar des folgenden Jahres aufgrund von
Zahlungsverzug
Der Gemeinderat möge beschließen:

Der Stadtsenat wird

beauftragt, zu beraten

und allenfalls zu beschließen, der

Beteiligung Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB) über den Herrn Bürgermeister den
Auftrag zu erteilen, bei Haushaltskunden im Zeitraum vom 1. Dezember bis zum 28.
Februar des folgenden Jahres auf Abschaltungen aufgrund von Zahlungsverzug zu

verzichten.

Begründung:
Wenn man seine Energieversorger-Rechnung nicht bezahlt, ist es gesetzlich zulässig,

dass dieser Strom oder Gas abgeschaltet. Dabei ist es in den seltensten Fällen so,

dass Menschen aus reiner Lust und Laune nicht bezahlen. Die Gründe dahinter sind
meistens soziale Dramen, die sich besonders rund um die Weihnachtsfeiertage
häufen. Soziale Dienstleister und Hilfsorganisationen berichten alljährlich, dass In den

Dezembermonaten und darüber hinaus die Anzahl der Hilfesuchenden eklatant steigt.
Dabei sind Licht und Wärme eigentlich ein Grundbedürfnis und vom Gesetzgeber im
Rahmen

der

Grundversorgung

auch

entsprechend

geschüzt.

Der Zugang

zu

Haushaltsenergie darf nicht vom Recht des Stärkeren abhängig gemacht werden.
Damit die IKB als Städtisches Unternehmen auch weiterhin ihrem Versorgungsauftrag

gegenüber der Bevölkerung nachkommen und auf Stromabschaltungen verzichten
kann, beschließt der Innsbrucker Gemeinderat folgendes.

Der Stadtsenat wird

beauftragt, zu beraten und allenfalls zu beschließen, der

Beteiligung Innsbrucker Kommunalbetriebe (IKB) über den Herrn Bürgermeister den
Auftrag zu erteilen, bei Haushaltskunden im Zeitraum vom 1. Dezember bis zum 28.