Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_02_27_gr_protokoll.pdf

- S.192

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(zu Punkt 45.6)

Retouren an Mag.-Abt. I, Gremialwesen und Öffentlichkeitsarbeit

Herrn
Bürgermeister
Mag. Johannes Anzengruber, BSc
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Email

Ort, Datum

INNS’
BRUCK

Stadtmagistrat
Referat für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2303
post.gemeinderat-stadtsenat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 26.02.2025

Städtische Bildungseinrichtungen, Reinigung und Sauberkeit;
Zahl MagIbk/94157/GR-AF/7/2025;
ANFRAGE von GRin Dr.in Winkel (TURSKY) vom 23.01.2025;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GRin Dr.in Winkel hat am 23.01.2025 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten die Antworten eingefügt wurden:
Saubere Räumlichkeiten sind insbesondere in Schulen, Kindergärten und Horten von zentraler
Bedeutung, da sie nicht nur das Wohlbefinden von Kindern, PädagogInnen und Eltern direkt
beeinflussen, sondern auch einen entscheidenden Beitrag zur Hygiene und Gesundheit leisten. Kinder und Jugendliche verbringen einen Großteil ihrer Zeit in diesen Einrichtungen, und
eine unzureichende Reinigung birgt das Risiko, Keime und Krankheiten zu verbreiten. Zudem
prägen Sauberkeit und Ordnung das Lern- und Arbeitsumfeld und wirken sich unmittelbar auf
die Motivation und die Wahrnehmung von Qualität in der Bildung aus.
Nach unserem Kenntnisstand gibt es in Innsbruck eine neue Anweisung hinsichtlich der Reinigung in Schulen, Kindergärten und Horten, bei der die Reinigung zum Teil angeblich nur
noch auf Sicht erfolgt. Diese Vorgabe hat offenbar dazu geführt, dass das Sauberkeitsniveau
in mehreren Einrichtungen drastisch gesunken ist. Dies wurde uns nicht nur von MitarbeiterInnen berichtet, sondern auch durch Fotos untermauert, die eine Neue Mittelschule am Tag der
offenen Tür in einem sehr schlechten Licht hinsichtlich Sauberkeit zeigten. Die Bilder ließen
darauf schließen, dass der Schmutz nicht neu war, sondern über längere Zeit entstanden ist
und nicht ausreichend entfernt wurde.
Vor diesem Hintergrund ersuchen wir Herrn Bürgermeister um die Beantwortung folgender
Fragen:

Frage 1:

Wie lauten die aktuellen Anweisungen für die Reinigung in städtischen Schulen,
Horten und Kindergärten?

Antwort:

Die Innsbrucker Immobilien Service GmbH (IISG) ist gemäß Geschäftsbesorgungsvertrag beauftragt, sämtliche Reinigungsleitungen für die Bildungseinrichtungen der Stadt Innsbruck auszuschreiben und zu vergeben.

FPYY

Landeshauptstadt Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck, DVR: 0059331, www.innsbruck.gv.at

W

Tiroler Sparkasse Bank AG, BIC: SPIHAT22XXX, IBAN: AT20 2050 3033 0192 0330, UID: ATU36832905 STGD Innsbrucker Betriebe