Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_02_27_gr_protokoll.pdf
- S.193
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Der Leistungsumfang und die Reinigungsintervalle werden in Abstimmung
mit dem zuständigen Amt und dem Schulwart definiert und festgelegt. Grundsätzlich erfolgt bei allen Bildungseinrichtungen eine tägliche Reinigung aller
Oberflächen und Einrichtungen (Vollreinigung), wobei die Qualität der Reinigung über die ÖNORM D 2050 festgelegt ist. Derzeit gibt es ein Pilotprojekt in
drei ausgewählten Volksschulen, bei denen ein geändertes Reinigungsintervall zur Anwendung gelangt.
Frage 2:
Hält Bgm. Mag. Anzengruber, BSc die getroffenen Anweisungen für ausreichend
oder wird hier Verbesserungsbedarf gesehen, um die Sauberkeit sicherzustellen?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 3.
Frage 3:
Wie und durch wen erfolgt die Kontrolle der Reinigung vor Ort, und wie oft werden
solche Kontrollen durchgeführt?
Antwort:
Durch die städtischen Schulwarte, die die Reinigungsleistungen kontrollieren
und etwaige Mängel an die Auftraggeberin der Reinigungsleistungen, die
Innsbrucker Immobilien Service GmbH, melden.
Längstens 14-tägig ist eine gemeinsame Objektbegehung durch die Objektleitung des Dienstleisters und die Schulwarte vorgesehen. Kontrollen durch
die IISG erfolgen in Absprache mit dem Schulwart. Anlassbezogen werden
durch die IISG zusätzliche Besichtigungen durchgeführt.
Frage 4:
Wohin können sich unzufriedene BürgerInnen wenden, wenn die Reinigung nicht in
einer akzeptablen Qualität erfolgt?
Antwort:
Grundsätzlich an den Schulwart, die Direktionen, die Leitungen der Bildungseinrichtungen oder gleich direkt an die Innsbrucker Immobilien Service GmbH.
Die Bearbeitung eingebrachter Anliegen erfolgt in Abstimmung zwischen
Schulleitung, Amt und IISG.
Frage 5:
Welche Anlaufstellen stehen MitarbeiterInnen zur Verfügung, um Missstände zu
melden, ohne in eine offene Konfliktsituation zu geraten?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 4. Weiters das zuständige Referat und Amt, ohne jegliche Gefahr einer Konfliktsituation.
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