Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_02_27_gr_protokoll.pdf
- S.204
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Frage 18:
Wann werden welche Gremien vom Ergebnis des Workshops informiert?
Antwort:
Siehe dazu Antwort zu Frage 6.
Frage 19:
Ab wann wird mit der Umsetzung des Ergebnisses begonnen?
Antwort:
Siehe dazu Antwort zu Frage 7.
Frage 20:
Wie werden die BürgerInnen informiert und gegebenenfalls in die Umsetzung eingebunden?
Antwort:
Siehe dazu Antwort zu Frage 8.
Frage 21:
Wann ist mit dem Abschluss der Maßnahmen zu rechnen?
Antwort:
Siehe dazu Antwort zu Frage 9.
Frage 22:
Wer arbeitet aktuell am Umsetzungskonzept zur Einführung von Tempolimits im
Stadtgebiet?
Antwort:
Referat Mobilitätsstrategie, Referat Straßenverkehr und Straßenrecht
Frage 23:
Welche Vorarbeiten dafür sind bereits abgeschlossen bzw. werden die
. Ergebnisse
der Arbeitsgruppe von 2022 hier berücksichtigt?
Antwort:
Selbstverständlich werden die Arbeiten der Arbeitsgruppe im laufenden Prozess berücksichtigt. Zudem Erörterung der Möglichkeiten, die sich aufgrund
der neuen "Schutzbereich-Verordnung zur Geschwindigkeitsreduktion" gemäß § 43 Abs. 4a Straßenverkehrsordnung (StVO) ergeben. Die am 01.07.2024
in Kraft getretene Novelle bietet ein effektives Instrument, um die Sicherheit
im Ortsgebiet nachhaltig zu verbessern.
Frage 24:
Wann werden die politischen Gremien vom Umsetzungskonzept informiert?
Antwort:
Siehe dazu Antwort zu Frage 6.
Frage 25:
Wann wird die Öffentlichkeit vom Umsetzungskonzept informiert?
Antwort:
Siehe dazu Antwort zu Frage 8.
Frage 26:
Ab wann ist mit dem Beginn der Umsetzung des Umsetzungskonzepts zu rechnen?
Antwort:
Siehe dazu Antwort zu Frage 7.
Frage 27:
Ab wann wird die Umsetzung des Umsetzungskonzepts abgeschlossen sein?
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