Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_02_27_gr_protokoll.pdf

- S.226

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2025_02_27_gr_protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2025
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
(zu Punkt 46.12)
6.12)

Stadtrat Mag. Markus Stoll

.dd$

KO MMst Franz Jirka

‚nns

%
®

GR"" Mag.® Christine Oppitz-Plörer
GR* Dr.” Birgit Winkel
Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

27. Feb. 2025
GR-AFI2512025

Innsbruck, 27. Februar 2025

Gemeinderat und Stadtsenat

Anfrage

Straßenraumgestaltung Fischerhäusiweg

In der vergangenen Gemeinderatsperiode haben die Fraktionen Für Innsbruck, Die

Volkspartei, SPÖ Innsbruck, Tiroler Seniorenbund und Lebenswertes Innsbruck einen
Prüfantrag betreffend die Straßenraumgestaltung am Fischerhäuslweg gestellt. Leider

wurde dieser Antrag nicht mehr weiterverfolgt und die Situation vor Ort ist nach wie vor
besonders für viele Anrainerinnen und Anrainer unbefriedigend: So wird gerade jetzt in
der Wintersaison der Schotterstreifen auf der westlichen Seite z.B. als Halteplatz von oft
mehreren (Großraum)-Taxis mit auswärtigem Kennzeichen gleichzeitig benützt, die

teilweise bis zu 15 Minten mit laufendem Motor halten und darauf warten, bis das
nächste Flugzeug mit ihren Fahrgästen landet. Auch ist die Halte- und Parksituation auf

besagtem Schotterstreifen trotz Beschilderung nicht ganz klar.
Für uns ergeben sich daher die nachfolgenden Fragen und wir ersuchen die beiden
zuständigen Stadträtinnen Mag.* Mariella Lutz und Janine Bex, BSc um entsprechende
Beantwortung:

1)

Paragraf 102, Absatz 4, des Kraftfahrgesetzes (KFG) besagt: "Der Lenker darf mit

dem von ihm gelenkten Kraftfahrzeug (...) nicht ungebührlichen Lärm, ferner nicht
mehr Rauch, üblen Geruch oder schädliche Luftverunreinigungen verursachen, als
bei ordnungsgemäßem Zustand und sachgemäßem Betrieb des Fahrzeuges

unvermeidbar ist. (...) "Warmlaufenlassen" des Motors stellt jedenfalls eine
vermeidbare Luftverunreinigung dar." Demnach ist es verboten, den Motor im
Stand laufen zu lassen. Wie geht man seitens der Stadt mit dieser Problematik
um?

2)

Langten oder langen diesbezüglich Bürgermeldungen bei der Stadt ein?