Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_02_27_gr_protokoll.pdf

- S.248

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‘6.18)
(zu Punkt 46.18)

Stadtrat Mag. Markus Stoll

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KO MMst Franz Jirka

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GR" Mag.° Christine Oppitz-Plörer

GR" Dr.” Birgit Winkel

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®

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

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2 7. Feb. 2025

GLR-Ä F/21/202$

Gemeinderat una Stadtsenat

Innsbruck, 27. Februar 2025

Anfrage
Bausperre Wilten, Bereich Dr.-Karl-von-Grabmayr-Straße 4,
Tschamlerstraße 7 und angrenzender Bereich südlich der Leopoldstraße
523, 54

(gem. $& 75 Abs. 2 TROG 2022)
Der Gemeinderat hat am 27.2.2025 für den Bereich Dr.-Karl-von-Grabmayr-Straße 4,
Tschamlerstraße 7 und angrenzender Bereich südlich der Leopoldstraße 52a, 54 (gem. S&
75 Abs. 2 TROG 2022) eine Bausperre beschlossen. Der gegenständliche Bereich betrifft
das Cineplexx-Kino, das abgerissen werden soll. Direkt angrenzend an das Grundstück

des Cineplexx befinden sich zwei weitere Grundstücke, die unbebaut sind und direkt an
den Südring angrenzen. Eines der beiden Grundstücke befindet sich im Eigentum der IIGC.
Hinsichtlich eines hier sinnvoll erscheinenden Projekts, das alle drei Grundstücke
umfasst, hat es bereits in der Vergangenheit Gespräche gegeben. Es wird deshalb

angenommen, dass die Bausperre nicht nur der Überarbeitung des Flächenwidmungsund Bebauungsplans dient, sondern die Gespräche zwischen allen Grundeigentümern

bzw.

Projektbetreiber:innen

wiederaufgenommen

werden,

um

eine

ganzheitliche

Planung und Bebauung dieses städtebaulich exponierten Gebiets zu ermöglichen. Dies
vor allem auch hinsichtlich der Neugestaltung des Südrings bzw. der Grassmayrkreuzung

in

diesem

Bereich,

die

eine „wesentliche Aufwertung

und

Attraktivierung“

u

des

Straßenraums inklusive eines Fuß- und Fahrradwegs sowie Baumstandorten bewirken
wird.

Diesbezüglich wird der Bürgermeister bzw. die ressortzuständige Stadträtin um die
Beantwortung folgender Fragen ersucht:

1l.

Welche Nutzungsideen bzw. Projekte hat es für die drei Grundstücke in der
Vergangenheit bereits gegeben? Bitte um Auflistung nach Grundstück bis ins
Jahr 2010.