Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_02_27_gr_protokoll.pdf

- S.252

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1.6.1 Benützungsgebühr
je angefangenen Monat

59,40 Euro

1.6.2 Sicherstellungsgebühr

799,90 Euro

1.7.0 Erneuerungsgebühr für Grabbenützungsrechte, die vor dem Inkrafttreten der
Gemeindesanitätsdienstgesetznovelle (LGBL. Nr. 13/1968) auf Friedhofdauer eingeräumt

wurden
1.7.1 bei Grüften juristischer Personen nach jeweils 50 Jahren

594,30 Euro

1.7.2 bei Grüften natürlicher Personen nach jeweils 50 Jahren

297,00 Euro

1.7.3 bei sonstigen Benützungsrechten nach jeweils 10 Jahren anteilig von der betreffenden

Grabbenützungsgebühr

10%

1.8.0 Benützungsrechtsbezogene Zusatzgebühr

1.8.1 Änderungsgebühr für die Übertragung des Grabbenützungsrechtes
unter Lebenden

120,50 Euro

2.0.0 FRIEDHOFSBENÜTZUNGSGEBÜHREN (10 Jahre)
2.1.0 Einfachgräber, Urnengräber

187,40 Euro

2.2.0 Mehrfachgräber und Grüfte

280,80 Euro

2.3.0 Kindergräber

93,70 Euro

2.4.0 Armengräber, Urnensammelgräber, Notgruft und Sammelgräber für Priester, Pfarreien

und Klöster

Keine

3.0.0 ADMINISTRATIONSGEBÜHREN (Verwaltungskosten)
3.1.0 Beisetzungsanmeldung

3.1.1 für Erdgräber, Urnennischen, Grüfte und Einzelbeisetzungen in

Urnensammelgräbern

120,50 Euro

3.1.2 für Armengräber und Sammelgräber für Priester, Pfarreien und Klöster

11,90 Euro

3.1.3 für das Anatomiesammelgrab

12,50 Euro

3.1.4 für Kinder, die das 10. Lebensjahr nicht vollendet haben (gilt nicht für

Kindersammelbeisetzungen)

60,30 Euro

3.1.5 für Beisetzungen auf nichtstädtischen Friedhöfen bei Inanspruchnahme der städt.

Friedhofsverwaltung

60,30 Euro

3.1.6 für Urnensammelgräber

60,30 Euro

3.2.0 Enterdigungsanmeldung

3.2.1 Exhumierung

120,50 Euro

3.2.2 Urnenentnahme

80,00 Euro

3.3.0 Beisetzungszuschläge

> für Verabschiedungen und Urnenbeisetzungen
3.3.1 an Samstagen

120,50 Euro

3.3.2 an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen

241,00 Euro

> für Körperbestattungen aus sanitätspolizeilichen Gründen
3.3.3 an Samstagen

241,00 Euro

3.3.4 an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen

482,00 Euro

> für sonderbewilligte Körperbestattungen
3.3.5 an Samstagen

361,40 Euro

3.3.6 an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen

722,60 Euro