Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_02_27_gr_protokoll.pdf
- S.253
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Gesamter Text dieser Seite:
3.4.0 Bewilligungsgebühren
3.4.1 Nachbelegung
60,20 Euro
3.4.2 Aufstellung einer Urne
30,00 Euro
3.4.3 Umlegung
60,20 Euro
3.4.4 temporäre Einstellung einer Leiche
30,00 Euro
3.4.5 gruftartiger Ausbau eines Erdgrabes
120,50 Euro
4.0.0 GEBÜHREN für AUFBAHRUNGSHALLE
4.1.0 Hallenbenützung
58,90 Euro
4.2.0 Benützung von Einrichtungen (inkl. Strom)
81,80 Euro
4.3.0 Mithilfe und Beaufsichtigung
180,10 Euro
4.4.1 Gebühren gesamt (4.1.0, 4.2.0, 4.3.0)
320,80 Euro
4.4.2 Sozialtarif
32,10 Euro
4.4.3 für Kinder, die das 10. Lebensjahr nicht vollendet haben
160,70 Euro
4.5.0 Beistellung von Topfblumen (16/12/8/4) je
8,20 Euro
5.0.0 GEBÜHREN FÜR EINSEGNUNGSHALLE UND VERABSCHIEDUNGSORTE
5.1.0 Hallenbenützung
11,70 Euro
5.2.0 Benützung von Einrichtungen (inkl. Strom)
17,70 Euro
5.3.0 Mithilfe und Beaufsichtigung
24,10 Euro
5.4.1 Gebühren gesamt (5.1.0, 5.2.0, 5.3.0)
53,50 Euro
5.4.2 Sozialtarif, Anatomie u. Sammelgräber für Priester, Pfarreien u. Klöster
5,50 Euro
5.4.3 für Kinder, die das 10. Lebensjahr nicht vollendet haben
26,80 Euro
5.5.0 Urnenübergabestelle und kleine Kapelle
41,90 Euro
6.0.0 GRABÖFFNUNGSGEBÜHREN
6.1.0 Körperbestattungen und Enterdigungen
6.1.1 Erdgräber: normale Tiefe (1,80 m)
573,20 Euro
6.1.2 Erdgräber: Tieferlegung (2,20 m)
704,60 Euro
6.1.3 Erdgräber: doppelte Tieferlegung (2,60 m)
835,90 Euro
6.1.4 Gruftnischen und gruftartig ausgebaute Erdgräber
353,40 Euro
6.1.5 Nachlass auf 6.1.1 - 6.1.4 bei Armengräbern, Anatomiegräbern, bei Kindern, die das 10.
Lebensjahr nicht vollendet haben und Sammelgräber für Priester,
Pfarreien und Klöster
50%
6.2.0 Urnenbeisetzungen und Entnahmen
6.2.1 Urnennischen und Urnensammelgräber
50,50 Euro
6.2.2 Erdgräber und Einzelbeisetzungen in Urnensammelgräbern
112,20 Euro
6.2.3 Gruftnischen und gruftartig ausgebaute Erdgräber
353,40 Euro
6.2.4 Nachlass auf 6.2.1 - 6.2.3 bei Kindern, die das 10. Lebensjahr nicht
vollendet haben
50%
6.3.0 dringliche Nebenarbeiten
6.3.1 Beseitigung von Fundamenten, Grabeinrichtungen, Bepflanzungen je angefangene
halbe Stunde und Arbeiter
32,60 Euro
7.0.0 EXHUMIERUNGSGEBÜHR
7.1.1 1 Organ der Sanitätsbehörde (Amtsarzt)
44,90 Euro