Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_02_27_gr_protokoll.pdf

- S.254

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7.1.2 1 Organ der Friedhofsbehörde

44,90 Euro

7.1.3 Mithilfe durch Friedhofsarbeiter

385,20 Euro

7.1.4 Mithilfe (7.1.3) zwecks Tieferlegung

346,60 Euro

8.0.0 SONSTIGE GEBÜHREN
8.1.0 Dauerfundament je Einzelgrab

261,60 Euro

8.2.0 Beistellung von Grabtrittplatten inkl. Verlegung
8.2.1 Einzelerdgrab

380,90 Euro

8.2.2 Doppelerdgrab

508,10 Euro

8.2.3 Urnenerdgrab

190,70 Euro

8.2.4 kombiniertes Urnenerdgrab

95,20 Euro

8.3.0 Beisetzungsbedingte Nachverlegung der Grabtrittplatten
8.3.1 Einzelerdgrab

134,60 Euro

8.3.2 Doppelerdgrab

156,90 Euro

8.4.0 Beistellung einer Urnennischenplatte
8.4.1 Größe 1

329,30 Euro

8.4.2 Größe 2

390,30 Euro

8.5.0 Behältnis für Urnenerdbestattung

112,00 Euro

8.6.0 sonstige Arbeitseinsätze je angefangenen % h und Arbeiter

32,60 Euro

8.7.0 Leihgebühr für Grünstöcke

8.7.1 bei Aufbahrungen (8/6/4/2) je Stück

8,90 Euro

8.7.2 bei Verabschiedungen und Einsegnungen (8/6/4/2) je Stück

3,70 Euro

9.0.0 NICHTGEMEINDEBÜRGERZUSCHLÄGE
9.1.0 auf die Grabgebühren

9.1.1 bei der Grabbenützungsgebühr 1.1.0 bis 1.5.0

50%

9.1.2 bei der Friedhofbenützungsgebühr 2.1.0 bis 2.2.0

50%

9.2.0 auf die Beerdigungsgebühren
9.2.1 bei der Administrationsgebühr 3.1.0 (=Beisetzungsanmeldung) ausgenommen 3.1.2
und 3.1.3

50%

Begründung:
In Zeiten massiver Teuerung und wirtschaftlicher Rezession, in denen vor allem ärmere

Menschen, aber auch der Mittelstand massiv unter Druck gerät und die Menschen gerade in
Tirol bzw. Innsbruck, wo niedrige Löhne hohen Lebenshaltungskosten gegenüberstehen,

jeden Cent dreimal umdrehen müssen, dürfen der Bevölkerung nicht weitere Belastungen
auferlegt werden. Innsbruck hat kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem und sollte

deshalb mit gutem Beispiel vorangehen und bei sich selbst Einsparungen vornehmen. Lagen
die Friedhofsgebühren im Jahr 2016 für zehn Jahre noch bei € 1.155,20, stiegen diese binnen

neun Jahren auf jetzt € 1.569,60 um mehr als 400 Euro, was einer Erhöhung von rund 36
Prozent entspricht. Das christliche Totengedenken ist tief in unserer Kultur verankert und darf
nicht zum Luxus werden.