Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_02_27_gr_protokoll.pdf
- S.257
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BEGRÜNDUNG:
In einem Rechnungshofbericht aus 2020" wurden massive Handlungspotenziale festgestellt, die das
Haus der Musik in Innsbruck betreffen. Bei einer Follow up-Überprüfung anhand ausgewählter
Bauvorhaben (Tirol 2023/4)* wurde festgestellt, dass von den 13 im Vorbericht aufgezeigten Mängeln
bei der Barrierefreiheit im Haus der Musik acht zur Gänze und einer teilweise behoben war. Im Zuge
des Nachfrageverfahrens 2024 gab die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG an, dass die Behebung
der 2023 eingemahnten Mängel nach wie vor offen ist.
Im Nachfrageverfahren des Rechnungshofes zum Haus der Musik heißt es wörtlich (Siehe Seiten 223
und 224):
„Fazit: Die IIG KG setzte von vier zentralen Empfehlungen lediglich eine zur Gänze und eine teilweise
um. Die Umsetzung der restlichen zwei zentralen Empfehlungen blieb offen. Das Personal der 1G KG
wurde über die besonderen abfallrechtlichen Vorkehrungen des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002
unterrichtet. Ausgewählte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besuchten zudem die Fortbildung zum
„Kreislaufmanager im Bauwesen“. Auch werden, abhängig vom jeweiligen Projekt, Schad- und
Störstofferkundungen und Rückbaukonzepte erstellt. Mit diesem Maßnahmenbündel wurde die
zentrale
Empfehlung zur Einhaltung
des Abfallwirtschaftsgesetzes 2002
und der
Recycling-
Baustoffverordnung umgesetzt. Durch Einbindung einer Begleitenden Kontrolle für die Prüfung der
Ausschreibungsqualität bei Projekten über 5 Mio. EUR setzte die IIG KG die zentrale Empfehlung zur
Steigerung der Qualität der Leistungsverzeichnisse teilweise um. Zwei zentrale Empfehlungen wurden
nicht umgesetzt:
Bedeckungsvorschlag:
Die notwendigen Mittel! sind den dafür vorgesehenen Budgetpositionen zu entnehmen.
Innsbruck, am 27. Februar 2025
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! https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Reihe_Tirol_2020_2 Haus_der_Musik.pdf
2 https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/home/Tirol_2023_4 Haus_der Musik.pdf
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