Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_02_27_gr_protokoll.pdf

- S.26

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dass er keine Mietkosten hat, da er bei seiner Lebensgefährtin wohnt. Im Akt steht sogar, welche Pension er bezieht.
In einem anderen Fall lassen sich auch alle
Informationen entnehmen. Die Firmennamen werden genannt und es wird begründet, wie es zu dieser Forderungsabschreibung gekommen ist. Immerhin geht es am
Ende des Tages um hohe Kosten für die
Stadt, bzw. Gelder, die uns fehlen. Die von
mir genannten Fälle stammen aus den Jahren 2021 und 2022.

rung der Baukosten aktualisierten Gesamtbaukosten in Höhe von
€ 30.838.131,-- dar, wobei das Land Tirol den Betrag von € 10.279.377,-- in
selber Höhe festgelegt hat (Regierungsantrag vom 04.06.2024 der Tiroler Landesregierung - Anlage 3).
2.

Der Gemeinderat beschließt aufgrund
des vorliegenden Gemeinderatsbeschlusses vom 13.07.2023
(IV 09778/2023), welcher einen zusätzlich bedingten Finanzierungsbeitrag
durch die Ausfallshaftung der Stadt enthielt, den Ausfallsbetrag aufgrund des
geringeren Förderbetrages des Bundes
im Entwurf der Fördervereinbarung
vom 08.11.2024 (€ 8.695.492,--) zum
seinerzeitigen Bundesanteil von
€ 9.144.000,-- in Höhe der Hälfte für
die Stadt von € 224.254,-- zu finanzieren. Ein Ausfallsbetrag der Stadt wird
nur geleistet, wenn der Gesamtförderbetrag des Bundes niedriger ist als die
€ 9.144.000,--.

3.

Der Gemeinderat beschließt sohin den
aktuellen Gesellschafterzuschuss der
Stadt Innsbruck aufgrund Beschlusspunkt 1. und 2. (€ 1.359.631,--) auf gesamt maximal € 10.503.631,-- im Voranschlag 2026 zu erhöhen.

4.

Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis,
dass das offene Delta des Bundes zur
Förderzusage zum selben Drittel-Anteil
der Gesamtkosten wie Stadt und Land,
abzüglich beschlossene Ausfallshaftung von Stadt und Land (von
€ 9.144.000,-- auf € 10.279.377,-- zusammen € 1.135.377,--) von der Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum
Innsbruck GmbH (OSVI) selbst zu tragen ist.

5.

Der Gemeinderat wird informiert und
nimmt zur Kenntnis, dass auf Ersuchen
von Bgm. Mag. Anzengruber, BSc im
Verhandlungsweg und im Sinne des
vom Bürgermeister initiierten Schreibens vom 29.11.2024 an das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) und
das Bundesministerium für Finanzen
(BMF) der Landeshauptmann von Tirol
ersucht wurde, mit dem Bund weiter
eine tatsächliche Drittelfinanzierung

Im Stadtsenat haben wir über das Thema
Anwälte und Sachverständige geredet. Aus
dem Jahr 2021 gibt es weitaus umfangreichere Erklärungen als jene, die uns heutzutage vorgelegt werden. Ich übergebe diese
Unterlagen an Frau Magistratsdirektorin, damit alle ein Bild davon haben, wie wir die
Akten in Zukunft gerne wieder erhalten würden. (Beifall)
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von TURKSY, 4 Stimmen; gegen FPÖ,
7 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
05.02.2025 (Seite 107) wird angenommen.
13.

Maglbk/74740/BE-BM/3
Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GmbH
(OSVI), Sanierung Bob- und Rodelbahn Innsbruck-Igls, Erhöhung
Finanzierungsbeitrag

Bgm. Mag. Anzengruber, BSc referiert
den Antrag des Stadtsenates vom
26.02.2025:
1.

Der Gemeinderat beschließt, den mit
Gemeinderatsbeschluss vom
23.03.2023, Maglbk/53251/SUB-FV/9,
der Olympia Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GmbH zur Sanierung der Bob- und Rodelbahn gewährten Gesellschafterzuschuss in
Höhe von € 9.144.000,-- um den einmaligen Betrag von € 1.135.377,-- zu
erhöhen. Der erhöhte Zuschuss stellt
ein Drittel der aufgrund der Valorisie-

GR-Sitzung 27.02.2025