Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_02_27_gr_protokoll.pdf
- S.60
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Gebäude mit der Hausbezeichnung
mit einem Baukostenzuschuss in
Höhe von
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung. Die Bedeckung ist durch die HHSt.
1/363000-778200 - Altstadterhaltung und
Ortsbildpflege gegeben.
24.6
Maglbk/52541/FÖR-SOG/1/2
Förderung in der Schutzzone 4.1
Mühlau West
Mehrheitsbeschluss (gegen KPÖ, 3 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 05.02.2025:
_
Die Stadt Innsbruck unterstützt
hinsichtlich der Sanierung "Fenstertausch am Gebäude" auf der Liegenschaft
mit der Hausbezeichnung
mit einem Baukostenzuschuss in
Höhe von
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung. Die Bedeckung ist durch die HHSt.
1/363000-778200 - Altstadterhaltung und
Ortsbildpflege gegeben.
25.
St316/LA-LSA/1/BUC
Bozkurt Engin, Einrichtung und
Betrieb eines Gastgartens für den
Imbiss "Cigköftem" vor dem Objekt Salurner Straße 10 im Bereich
der gebührenpflichtigen Kurzparkzone "Y" (gemäß § 29 Abs. 7 des
Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 - Minderheitenvotum)
Bgm. Mag. Anzengruber, BSc: StR Lassenberger und StR Mag Stoll begehren gemäß § 29 Abs. 7 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) 1975, folgenden Antrag des Stadtsenates vom
05.02.2025 dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen:
Die Landeshauptstadt Innsbruck als grundbücherliche Eigentümerin der Salurner
Straße (Grundstück 1221 in EZ 716, KG
81113 Innsbruck) und Verwalterin des öffentlichen Gutes gemäß § 5 des Tiroler
GR-Sitzung 27.02.2025
Straßengesetzes (T-StG) stimmt der Überlassung einer Fläche im Ausmaß von
9 m2 für Engin Bozkurt vor dem Objekt Salurner Straße 10 im Bereich der gebührenpflichtigen Kurzparkzone "Y" zur Einrichtung
und zum Betrieb eines Gastgartens für den
Imbiss "Cigköftem" nicht zu.
StR Lassenberger: Der Akt ist ja nur deshalb im Gemeinderat, weil wir vom Minderheitenvotum Gebrauch gemacht haben.
Grund war der, dass StR Mag. Stoll und ich
der Ansicht sind, dass wir uns einig waren,
Gastgärten zu fördern und zu schauen,
dass wir weitere Gastgärten errichten wollen.
Der Akt ist zwar von Seiten des Amtes abgelehnt worden, weil die Errichtung aus deren Sicht parkplatztechnisch nicht funktioniert. Wir würden aber trotzdem gerne diesem Gastgarten zustimmen.
Vielleicht wird das hier nochmals überlegt,
denn soweit ich mich erinnern kann, haben
wir noch keinen Gastgarten abgelehnt. Das
wäre nun der erste, wobei sich die Frage
stellt, ob es wirklich auf den einen Parkplatz
ankommt, zumal von der Mobilen Überwachungsgruppe (MÜG) in dieser Straße Parkplätze aufgegeben wurden. Da könnte man
nach unserer Ansicht dem sehr wohl zustimmen.
Wir werden dem Beschlusstext nicht zustimmen, also sind wir für diesen Gastgarten.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen/Texte ihrer MandatarInnen nicht gegendert.)
StR Mag. Stoll: Meine Intension geht eigentlich in die gleiche Richtung. Ich weiß
nicht, warum dort der Gastgarten abgelehnt
wird. Das erschließt sich mir nicht.
Wenn ich das Argument herausgreife, dass
da zwei Parkplätze verloren gehen, dann
muss ich dem entgegenhalten, dass die
MÜG in der Salurner Straße in Richtung
Bahnhof drei Parkplätze zurückgegeben
hat. Also kann das nicht der Grund sein.
Ich kann mich auch nicht erinnern, dass
überhaupt in den letzten sechs Jahren ein
Ansuchen für einen Gastgarten abgelehnt
wurde. Ich weiß also nicht, mit welcher Begründung die Ablehnung erfolgt ist.
Ich sehe das als wirtschaftsfeindliche Sache, denn wegen zwei Parkplätzen, wenn