Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_02_27_gr_protokoll.pdf
- S.84
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sich einer Initiative gegen Energiearmut anzuschließen. Freiwillig wurde festgelegt, von
Dezember bis März auf Strom-, Gas- und
Heizungsabschaltungen auf Grund von Zahlungsverzug zu verzichten. Es haben sich
auch noch andere Mitgliedsunternehmen
angeschlossen, unter anderem von der
Energie Österreich und dem Fachverband
Gas- und Wärme, das sind immerhin
140 Unternehmen in ganz Österreich. Dieses Jahr wurden die Lieferungen stillschweigend abgedreht. Man hat diesen Schritt einfach nicht mehr angekündigt. Das ist umso
trauriger, denn wir haben erst diese Woche
die aktuellen Zahlen zur Teuerung vorgelegt
bekommen. Die Teuerungsrate liegt mittlerweile bei 3,2 %. Die Statistik Austria sagt,
dass die Hauptursache dafür das Auslaufen
der Strompreisbremse sowie die Erhöhung
der Netzentgelte ist. Das Thema Netzentgelte wurde bei dem vorherigen Antrag eingebracht, aber darüber durfte nicht abgestimmt werden.
Der Energiepreisanstieg war laut Statistik
Austria wieder der wichtigste Treiber der Inflation. Vor diesem Hintergrund ist nicht
nachvollziehbar, dass man sich in dem Jahr
nicht dazu durchringen konnte, die solidarische Maßnahme vorzunehmen. Ich habe
nur drei EnergieanbieterInnen gefunden, die
auch dies heuer wieder machen, nämlich
die Wien Energie, die Energievertrieb
GmbH und Co KG (EVN) und die Energie
Graz.
In Niederösterreich ist man sogar noch einen Schritt weitergegangen und hat zusätzlich noch die Zinsen für die Ratenzahlungen
für betroffene Haushalte ausgesetzt.
Dadurch gab es eine zusätzliche Entlastung. Diese Beispiele zeigen, dass es
durchaus möglich ist, Energiearmut zu bekämpfen. Sie zeigen auch, dass wir als Gesellschaft Verantwortung übernehmen können und müssen, weil Energie kein Luxus,
sondern ein Grundrecht ist.
Als KPÖ rufen wir deshalb, alle EnergieversorgerInnen, die politischen EntscheidungsträgerInnen und die gesellschaftlichen AkteurInnen dazu auf sich der Initiative der
drei genannten Firmen anzuschließen und
beantragen
die Zuweisung des beiliegenden Antrages
an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
GR-Sitzung 27.02.2025
Ich darf den Antrag nochmals verlesen:
"Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Stadtsenat wird beauftragt, zu beraten
und allenfalls zu beschließen, der Beteiligung Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) über den Herrn Bürgermeister den
Auftrag zu erteilen, bei Haushaltskunden im
Zeitraum vom 1. Dezember bis zum
28. Februar des folgenden Jahres auf Abschaltungen aufgrund von Zahlungsverzug
zu verzichten."
Wir schlagen zur Finanzierung dieser Maßnahme vor, den bereits bestehenden IKBHärtefallfonds um € 350.000,-- aufzustocken. Warum gerade dieser Betrag? Dies
wäre aliquot zu den EinwohnerInnen die
entsprechende Summe, die auch die vorher
genannten EnergieanbieterInnen reserviert
haben. Mit dieser Maßnahme könnten wir
sicherstellen, dass niemand in den Wintermonaten ohne Strom und Wärme dasteht.
Der Betrag ist im Verhältnis zu € 13 Mio. Dividenden-Ausschüttung der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) auch überschaubar und vertretbar. Diese Ausschüttung ist auf Grund der extremen Preisanstiege zustande gekommen, die so viele
Menschen unter Druck gesetzt haben. Wir
sehen uns hier in der Verantwortung, etwas
zurückzugeben, und möchten Sie bitten,
diesen Antrag zu unterstützen.
GRin Dengg: Ich habe mich direkt bei der
Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
erkundigt. Vom ersten Advent bis
06.01.2025 wurde kein Strom abgeschalten.
Das möchte ich hier einmal aufzeigen, damit wir schon bei den Daten bleiben.
Ich habe nicht gewusst, dass die Möglichkeit der Befreiung anhängig an die Rezeptgebührenbefreiung ist. Das müssen wir weiterleiten. Es muss niemand erfrieren oder
ohne Strom im Dunkeln sitzen. Es gibt auch
noch andere Befreiungs- oder Ermäßigungsformulare, die man ausfüllen kann.
Wir werden der Zuweisung des Antrages an
den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zustimmen, aber es wäre besser,
wenn man sich vorab direkt bei der IKB informieren und dann die entsprechenden Varianten an die BürgerInnen weiterleiten
würde. Es gibt zahlreiche Varianten für Ermäßigungen.