Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_02_27_gr_protokoll.pdf

- S.85

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2025_02_27_gr_protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2025
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 167 -

GRin Tomedi: Zur Faktenlage GRin Dengg:
Es freut mich, dass Du anscheinend sehr
gute Kontakte zur IKB hast, die wir nicht haben. Wir haben eine Anfrage zu den Stromabschaltungen gestellt, die aber nicht beantwortet wurde.
GR Mayer: Man braucht nicht einmal gute
Kontakte zur IKB, sondern muss nur die
Homepage aufrufen und die entsprechende
Telefonnummer wählen, denn dann bekommt man normalerweise eine Auskunft.
Bitte verbessere mich, GR Mag. Plach,
denn Du müsstest das wissen. Es gibt meiner Information nach Stromabschaltungen.
Sollte eine solche drohen, kommt man automatisch in die Grundversorgung, auf die
man Anspruch hat. Das habe ich aus dem
Internet entnommen und daher glaube ich,
dass niemand ohne Strom in Innsbruck leben muss. Das müsste GR Mag. Plach genauer wissen.
Bgm. Mag. Anzengruber, BSc: Genau aus
diesem Grund macht es Sinn, den Antrag
dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zukommen zu lassen, um eine fundierte Stellungnahme der IKB einholen zu
können. Genau das werden wir machen.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Sanders und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates
am 23.01.2025 eingebrachte Antrag wird
dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
42.17 MagIbk/94157/GR-AT/18/2025
Radetzkystraße auf Höhe Parkanlage Gutshofweg / Grüngürtel Reichenau Ost, Errichtung einer
Lichtsignalanlage für FußgängerInnen und / oder einer Bodenschwelle, erneute Einbringung
(GR Sanders)
GR Sanders: Es geht diesmal um die Verkehrssicherheit und die Lebensqualität in
der Radetzkystraße, im Bereich der Parkanlage Guthofweg und Grüngürtel ReichenauOst. Die Radetzkystraße ist eine der Hauptverkehrsrouten in der Reichenau, die Sie
alle kennen. Als Autofahrer freue ich mich
immer sehr, wenn ich dort fahre, weil es gibt
keine einzige Ampelanlage und ich komme
sehr schnell vorwärts. Wenn ich dann am
GR-Sitzung 27.02.2025

Vormittag meine Kinder mit dem Kinderwagen zu Fuß in die Betreuung bringe, dann
ist das eine Todeszone. An meinen Ausführungen kann man feststellen, je nachdem
welche Art von Verkehrsteilnehmer man ist,
dass man die Situation unterschiedlich
wahrnimmt.
Besonders problematisch ist die Situation
am nördlichen Anfang der Radetzkystraße,
wo die Parkanlage Gutshofweg und der
Grüngürtel Reichenau-Ost von dieser
Straße durchschnitten werden. Auf beiden
Seiten dieser Naherholungsfläche befinden
sich Spielplätze, die zu allem Übel noch
dazu für Kinder unterschiedlichen Alters
ausgerichtet sind. Das heißt, dass das ältere Geschwisterchen auf der einen Seite
der Radetzkystraße und das andere gegenüber den Spielplatz nutzt. Daher muss ein
Kind immer warten, woraus sich natürlich
eine Problematik ergibt. Ältere Kinder, die
nicht mehr von den Eltern begleitet werden,
müssen die Radetzkystraße queren und das
ist gefährlich.
Auf der Höhe ist bereits die Ampel der
nächsten Kreuzung in Sichtweite. Man tendiert natürlich dazu, wenn die Ampel grün
ist, dass man noch durchfahren möchte.
Man gibt dann genau bei der Überquerung
zwischen den zwei Kinderspielplätzen Gas.
Das ist daher eine Gefahr.
Ich bin von VertreterInnen unterschiedlicher
Fraktionen im Vorfeld angesprochen worden, dass sie sehr skeptisch sind, ob die
Ampel eine Lösung ist. Lichtsignalanlagen
sind bekannt dafür, dass erst recht viele Unfälle passieren. Ich bin wirklich alles andere
als ein Experte in Sachen Verkehrssicherheit. Sie sehen auch im Antrag, dass ich
eine Ampel und/oder eine Bodenschwelle
erwähnt habe. Mir als Laie wäre vorgekommen, dass durch diese Maßnahmen die Sicherheit erhöht wird. Mit jeder anderen Lösung bin ich auch sehr zufrieden.
Wenn es uns irgendwie gelingt, diese Gefahrenstelle zu entschärfen, wäre ich wirklich dankbar. Daher beantrage ich
die Zuweisung des beiliegenden Antrages
an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.