Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_03_27_gr_kurzprotokoll_geschw.pdf

- S.14

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(zu Punkt 16.)

Zl. MagIbk/64806/KA-PR/1
BERICHT ÜBER DIE PRÜFUNG DER
VORGÄNGE RUND UM DIE LERNAPP „INNSBRUCK GEMEINSAM“
Prüfauftrag des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck
gemäß § 74c IStR

Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten Bericht des
Stadtrechnungshofes über die Prüfung der Vorgänge rund um die LernApp
„Innsbruck gemeinsam“ Prüfauftrag des Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck gemäß § 74c IStR eingehend behandelt und erstattet mit Datum vom
13.03.2025 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht des Stadtrechnungshofes vom 20.02.2025, Zl. MagIbk/64806/KA-PR/1,
ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit jedes
Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat im Amt für Gremialwesen und Öffentlichkeitsarbeit einzusehen, verwiesen.

1 Prüfauftrag/-umfang
1

Gemäß § 74c des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) hat der
Stadtrechnungshof Innsbruck im Rahmen der ihm in § 74 Abs. 2 und 3 leg. cit. zugeschriebenen Prüfzuständigkeit eine Prüfung dann vorzunehmen, „wenn dies der
Gemeinderat, der Stadtsenat oder der Kontrollausschuss beschließt oder
mindestens ein Viertel der Mitglieder des Gemeinderates oder der Bürgermeister
verlangt. Im Übrigen hat der Direktor des Stadtrechnungshofes zu bestimmen,
welche Prüfungen durchzuführen sind, sowie Art und Umfang der Prüfung im
Einzelfall festzulegen.“

2

Darauf Bezug nehmend hat der Gemeinderat den in seiner Sitzung am 12.10.2023
eingebrachten, nachstehend wörtlich wiedergegebenen dringlichen Antrag zur Abstimmung gebracht:
„Das Kontrollamt wird beauftragt, die Vorgänge rund um die LernAPP ‚Innsbruck
gemeinsam‘ vollumfänglich zu prüfen, da die Antworten auf die dringende Anfrage
unzureichend und nicht nachvollziehbar sind.“

Gemäß Antragsteller lassen
„die Antworten auf die dringende Anfrage von Gemeinderätin Mag. Julia Seidl zur
LernAPP ‚Innsbruck gemeinsam‘ im Gemeinderat am 12.10.2023 sehr viele Fragen
zur Auftragsvergabe, zum Inhalt der Aufträge aber vor allem zu den
Verantwortlichkeiten offen. Aus unserer Sicht ist z.b. der Inhalt der Angebote
notwendig, um beurteilen zu können, was konkret beauftragt und dann geliefert wurde
und ob es sich um eine Rahmenvereinbarung und damit um einen stadtsenatspflichtigen Vorgang handeln würde.
Die meisten Fragen wurden mit einem Verweis auf die Verantwortlichkeit der Ämter
beantwortet. Aus unserer Sicht ist es deshalb dringend angebracht, dass das
städtische Kontrollamt die Vorgänge bzw. die Abläufe genau prüft und dem
Gemeinderat ein umfassender Bericht zur Beurteilung der Vorgänge rund um die
Beauftragung der LernAPP vorgelegt“

wird.
Zl. MagIbk/64806/KA-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

1