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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_03_27_gr_kurzprotokoll_geschw.pdf

- S.24

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32

Im Rahmen der Angebotsposition „Preis und Sondervereinbarungen“ war ein Pauschalpreis von brutto € 11.760,00 festgeschrieben.
Preis und Sondervereinbarungen
Lizenz Microtraining CMS/Software - Laufzeit für Pilotphase bis 31.03.2021 und gebrandete „Innsbruck
Mobile Campus App” im App-Store für iOS und Android
Drei Content Manufakturen wie bei Leistungen beschrieben

Pauschalpreis:

9.800,--€

Alle Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen MwSt.

Dieser deckte lt. vorliegendem Angebot ausdrücklich die „Lizenz Microtraining
CMS/Software – Laufzeit für Pilotphase bis 31.03.2021 und gebrandete ‚Innsbruck
Mobile Campus App‘ im App-Store für iOS und Android“ sowie „drei Content Manufakturen wie bei Leistungen beschrieben“ ab.
4.4.2 Bestellung
33

Auf der Grundlage des Angebotes vom 24.11.2020 erstellte die im Amt für
Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen der MA II zuständige Bedienstete im
städtischen Buchführungssystem GeOrg einen Tag später, nämlich am 25.11.2020,
eine Bestellung.

34

Wie das gegenständliche Angebot in das Amt für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen der MA II bzw. zur zuständigen städtischen Bediensteten gelangte, war
in den für den Stadtrechnungshof zur Verfügung gestellten Prüfungsunterlagen nicht
belegt. Eine ergänzende Rückfrage des Stadtrechnungshofes bei der betroffenen
Bediensteten ergab, dass weder eine Dokumentation noch eine Erinnerung mehr
dazu bestehen würde, auf welchem Übermittlungsweg das Angebot im Amt
einlangte.

35

Die Bestellfreigabe erfolgte am 26.11.2020 durch den seinerzeitigen Amtsvorstand.
4.4.3 Rechnung

36

Das beauftragte Unternehmen hat die Rechnung mittels E-Mail am 27.11.2020
direkt an das Amt für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen der MA II verschickt.

37

Die Freigabe dieser Rechnung erfolgte am 01.12.2020 und zwar durch den Leiter
des Referates „Öffentliche Ordnung“ in Stellvertretung des Vorstands des Amtes für
Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen.

38

Die Art der Rechnungslegung war für den Stadtrechnungshof in zweierlei Hinsicht
zu beanstanden:
Zum einen stellte das Unternehmen den vollen Angebotsbetrag von brutto
€ 11.760,00 sofort in Rechnung und gab gleichzeitig den Leistungszeitraum mit
„November 2020 bis März 2021“ an. Das bedeutet, dass zum Zeitpunkt der

Zl. MagIbk/64806/KA-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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