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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_03_27_gr_kurzprotokoll_geschw.pdf

- S.4

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-4-

Die geschätzten Herstellungskosten für die
Straßenraumgestaltung betragen rund
€ 280.000,-- inkl. 20 % MwSt. (Kostenrahmen). Die Bedeckung erfolgt über den
Fonds 612000 (168) und das Sachkonto
060100 "Gemeindestraßen - Im Bau befindliche Grundstückseinrichtungen".
12.

MagIbk/2850/TB-ST-NB/1
B 174 Innsbrucker Straße, AntonMelzer-Straße, Egger-Lienz-Straße
zwischen Leopoldstraße und Andreas-Hofer-Straße, Baumeisterarbeiten, Planungs- und Projektnebenleistungen

Der Akt wird in nicht öffentlicher Sitzung behandelt.
13.

13.1

Förderungsansuchen nach dem
Tiroler Stadt- und Ortsbildschutzgesetz (SOG) 2021
Maglbk/61989/FÖR-SOG/1/2
Förderung in der Schutzzone 3 Villensaggen

Mehrheitsbeschluss (gegen KPÖ und ALI,
5 Stimmen):

13.2

Maglbk/67516/FÖR-SOG/1/2
Förderung in der Schutzzone 3 Villensaggen

Mehrheitsbeschluss (gegen KPÖ, 3 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 19.03.2025:
Die Stadt Innsbruck unterstützt
hinsichtlich Dachsanierung am
Gebäude mit der Hausbezeichnung
mit einem Baukostenzuschuss in Höhe von € 25.890,--.
Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung. Die Bedeckung ist durch die
HHSt. 1/363000-778200 - Altstadterhaltung
und Ortsbildpflege gegeben.
14.

Maglbk/91351/LA-LSA/1/WES
Entgeltkatalog 2025, Anpassungen

Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und
TURSKY, 11 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 26.03.2025:
1.

Antrag des Stadtsenates vom 19.03.2025:

Die Landeshauptstadt Innsbruck beschließt im Entgeltkatalog 2025 der
Stadt Innsbruck folgende Änderungen:
a) Die in Punkt I./11. angeführte Nutzungsart wird zu Generalisierungszwecken auf "Ver- und Entsorgungsleitungen" geändert.

Die Stadt Innsbruck unterstützt
hinsichtlich Instandsetzungsarbeiten bzw. Sanierung Fassade, Fachwerk,
Fenster und Dach am Gebäude mit der
Hausbezeichnung
mit
einem Baukostenzuschuss in Höhe von
€ 20.270,--.

b) Betreffend das in Punkt I./24. angeführte Entgelt für Flächennutzungen
von kommerziellen Veranstaltungen
für Zone 1, Zone 2 und Zone 3 wird
die Fläche von derzeit unter 3 m2
auf unter 9 m2 geändert.

Die Auszahlung des Förderungsbetrages
erfolgt im Wege der Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung. Die Bedeckung ist durch die
HHSt. 1/363000-778200 - Altstadterhaltung
und Ortsbildpflege gegeben.

c) Die Dauer der Gastgärtenverträge
unter Punkt I./29. wird bis auf maximal 31.12.2029 festgelegt.
d) Der Punkt II./8. "Sonstige Verträge"
wird ergänzt und umfasst nun auch
standardisierte Nutzungsvereinbarungen kommerzieller Veranstaltungen.
2.

GR-Sitzung 27.03.2025

Der geänderte Entgeltkatalog 2025 tritt
rückwirkend mit 01.01.2025 in Kraft.