Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_03_27_gr_kurzprotokoll_geschw.pdf
- S.40
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Somit wäre/ist die Stadt Innsbruck mittels der Backend-Zugangsdaten aus
technischer Sicht in der Lage, Inhalte im Rahmen der bestehenden SoftwareNutzung selbst zu erstellen. Auf diesen Umstand wies das damalige Angebot aus
dem Jahr 2020 und auch das Angebot an das Amt Berufsfeuerwehr vom 15.03.2022
auch hin („unlimitierte Anzahl von Trainings selbst erstellen“).
Auch das beauftragte Unternehmen wies anlässlich der mit dem Stadtrechnungshof
abgehaltenen Besprechung auf diesen Umstand hin. Zudem betonte das beauftragte Unternehmen, dass eine weitere Content-Erstellung mit den Zugangsdaten
zum Backend auch durch Drittanbieter vorgenommen werden könne.
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Der Stadtrechnungshof gewann auf Basis der vorliegenden Prüfungsunterlagen den
Eindruck, dass sich (auch) das Amt Berufsfeuerwehr bei der Auftragsvergabe nicht
mit der Ermittlung des geschätzten Auftragswertes des Gesamtauftrages beschäftigte. Wie der Stadtrechnungshof ausführte, deuteten einige vorliegende Aktendokumentationen darauf hin, dass (zumindest anfänglich) an eine umfangreichere
Beauftragung des leistungsausführenden Unternehmens gedacht war. Die Auftragswertschätzung des Amtes Berufsfeuerwehr bezog sich konkret auf das Angebot vom
15.03.2022 und die darin enthaltenen Beträge.
Letztlich vermisste der Stadtrechnungshof dokumentierte Überlegungen des Amtes
Berufsfeuerwehr, welche sich im Vorfeld des Angebotes vom 15.03.2022 mit der
Fragestellung des geschätzten Auftragswertes des Gesamtauftrages beschäftigten.
Derartige Überlegungen hätten die aus beschlussmäßiger Sicht auch im Bereich der
Berufsfeuerwehr relevante Fragestellung beleuchtet, ob für die gegenständliche
Auftragsvergabe die Notwendigkeit eines Stadtsenatsbeschlusses bestanden hätte.
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In den für den Stadtrechnungshof verfügbaren Prüfungsunterlagen war belegt, dass
zumindest zwei Bedienstete des Amtes Berufsfeuerwehr in die Content-Erstellung
„Vorbeugender Brandschutz“ involviert waren. Diese lieferten Informationen, Unterlagen etc., welche das beauftragte Unternehmen verwertete.
In Verbindung mit der Leistungsabrechnung ergab sich der für den Stadtrechnungshof auffällige Umstand, dass vom beauftragten Unternehmen – wie im Angebot vom 15.03.2022 angeführt – für zwei Content-Manufakturen aus den Themenbereichen Brand- & Zivilschutz ein Gesamtbetrag von brutto € 7.680,00 (pro Content
jeweils brutto € 3.840,00) zur Verrechnung gelangte.
Die vom leistungsausführenden Unternehmen umgesetzte Content-Manufaktur
bezog sich – zumindest den dem Stadtrechnungshof vorliegenden Dokumenten
zufolge – jedoch lediglich auf die Content-Erstellung „Vorbeugender Brandschutz“.
Die Umsetzung von weiteren Content-Manufakturen war für den Stadtrechnungshof
aus den vorliegenden Prüfungsunterlagen nicht ersichtlich.
Der Stadtrechnungshof empfiehlt dem Amt Berufsfeuerwehr der MA III eine Klärung
in Bezug auf die tatsächliche Leistungserbringung herbeizuführen. Gegebenenfalls
wäre mit dem beauftragten Unternehmen über eine Rückvergütung in Bezug auf
den zweiten verrechneten Content zu verhandeln.
Reaktion im Anhörungsverfahren:
Magistratsabteilung III/Amt Berufsfeuerwehr
„Das Amt für Berufsfeuerwehr informierte, dass das Projekt durch den damaligen
Büroleiter des damaligen ressortzuständigen Vizebürgermeisters in der Abwicklung begleitet wurde. Das war für den Amtsleiter der Berufsfeuerwehr insofern
Zl. MagIbk/64806/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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