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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_03_27_gr_kurzprotokoll_geschw.pdf

- S.47

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Auch bei der Auftragsvergabe des Amtes Berufsfeuerwehr im März 2022 vermisste
der Stadtrechnungshof eine nachvollziehbare Dokumentation, welche sich mit der
dem Angebot vom 15.03.2022 vorgelagerten Ermittlung des geschätzten Auftragswertes des Gesamtauftrages beschäftigte.
Der Stadtrechnungshof empfiehlt den betroffenen Fachdienststellen der MA II,
MA III und MA V, bei künftigen Auftragsvergaben eine nachvollziehbare
Auftragswertschätzung des Gesamtauftrages zu erstellen und zu dokumentieren.
Diese liefert nach Einschätzung des Stadtrechnungshofes auch eine wesentliche
Grundlage zur Beurteilung der Fragestellung, ob die Einholung eines Stadtsenatsbeschlusses (ab Nettoauftragswert € 25.000,00) notwendig ist oder nicht.
Reaktion im Anhörungsverfahren:
Magistratsabteilung II/Amt für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen
„Das Amt für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen teilte mit, dass die
Empfehlung des Stadtrechnungshofes im Amt entsprechend umgesetzt wird, in
dem vor Beschaffungen die vorgesehene verfahrenseinleitende Aktennotiz incl.
einer Auftragswertschätzung erstellt und entsprechend in den Softwarelösungen
VSTR oder GEORG dokumentiert wird.“
Reaktion im Anhörungsverfahren:
Magistratsabteilung III/Amt Berufsfeuerwehr
„Das Amt der Berufsfeuerwehr nimmt die Empfehlung des Stadtrechnungshofes
an und wird künftig verstärkt darauf achten, eine umfassende und nachvollziehbare
Auftragswertschätzung im verfahrenseinleitenden Aktenvermerk zu dokumentieren. Dieser Aktenvermerk dient - wie bisher – unter anderem als Grundlage zur
Prüfung der Notwendigkeit der Einholung eines Stadtsenatsbeschlusses. Bei
abteilungsübergreifenden Projekten kann eine fundierte Auftragswertschätzung
aus Sicht des Amtes jedoch nur durch eine abteilungsübergreifende Projektleitung
erfolgen, die über alle relevanten Teilbereiche des Projektes informiert ist und
diese im erforderlichen Umfang kennt.“
Reaktion im Anhörungsverfahren:
Magistratsabteilung V/Abteilungsleitung
„Der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wird nachgekommen und künftig eine
nachvollziehbare Auftragswertschätzung des Gesamtauftrages dokumentiert.“

5.4 Nutzerzahlen
96

Wie in diesem Bericht bereits erwähnt, umfasste das (Erst-)Angebot des leistungsausführenden Unternehmens vom 30.10.2020 bzw. 24.11.2020 betreffend die
Erstellung der LernApp „Innsbruck gemeinsam“ u.a. einen Zugang zu einem
speziellen Verwaltungs- und Autorentool, dem „Backend“. Mithilfe dieses speziellen
Verwaltungs- und Autorentool war es möglich, sämtliche Statistiken über ein
Dashboard zu sichten.
Dazu hält der Stadtrechnungshof fest, dass ihm von den städtischen Fachdienststellen weder aktuelle noch zu bestimmten Zeitpunkten generierte Downloadzahlen
(und andere Leistungsdaten) vorgelegt werden konnten.

Zl. MagIbk/64806/KA-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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