Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_03_27_gr_kurzprotokoll_geschw.pdf
- S.48
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5.5 Lizenzkosten
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Im Zuge seiner Prüfung stellte der Stadtrechnungshof fest, dass im Angebot vom
24.11.2020 (an das Amt für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen der MA II)
im Zusammenhang mit Lizenzkosten mehrmals Bezug genommen worden ist.
So war im Punkt „Angebotsdetaillierung – Leistungsübersicht“ in einer von mehreren
Leistungspositionen wie folgt dokumentiert:
Y
Setup des „Innsbruck Mobile Campus” CMS inklusive Lizenz zur Software-Nutzung für den
„Innsbruck Mobile Campus” „Back-End und Front-End”
Auch im Punkt „Preis und Sondervereinbarungen“ fand sich ein Hinweis auf Lizenzkosten wie folgt:
Lizenz Microtraining CMS/Software - Laufzeit für Pilotphase bis 31.03.2021 und gebrandete „Innsbruck
Mobile Campus App” im App-Store für iOS und Android
Diese Lizenzkosten gelangten im Rahmen der getroffenen Pauschalpreisvereinbarung in Höhe von brutto € 9.800,00 zur Abrechnung. Eine separate Bepreisung
der Lizenzkosten war im Angebot bzw. in der Rechnung nicht dargestellt.
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Das an das Amt Berufsfeuerwehr gerichtete Angebot vom 15.03.2022 dokumentierte ebenfalls im Punkt „Angebotsdetaillierung – Leistungsübersicht“ Lizenzkosten
wie folgt:
Y
Jahresfee des „Innsbruck Mobile Campus”: Software-Nutzung für den „Innsbruck Mobile
Campus” „Back-End und Front-End”
Ergänzend war dazu in den vorgelegten Prüfungsunterlagen ein Aktenvermerk des
damaligen Büroleiters des 2. Bürgermeister-Stellvertreters vom 07.02.2022 enthalten (vgl. dazu Tz 67). Dieser Aktenvermerk dokumentierte zum Thema „APP Innsbruck Gemeinsam Sicher“ ein Gespräch des damaligen Büroleiters des 2. Bürgermeister-Stellvertreters mit dem leistungsausführenden Unternehmen vom
03.02.2022. Darin war u.a. festgehalten, dass „jährliche Lizenzkosten“ in Höhe von
netto € 15.000,00 zu finanzieren waren.
Die Lizenzkosten gelangten ebenso wie beim Angebot an das Amt für Allgemeine
Sicherheit und Veranstaltungen der MA II im Wege der getroffenen Pauschalpreisvereinbarung in Höhe von brutto € 25.680,00 zur Abrechnung. Eine separate
Bepreisung der Lizenzkosten war im Angebot bzw. in der Rechnung nicht dargestellt.
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Die Thematik rund um allfällige Lizenzkosten bzw. einer „jährlichen Fee“ war für den
Stadtrechnungshof zuletzt in einer E-Mail-Korrespondenz des Jahres 2023, die in
den vorgelegten Prüfungsunterlagen enthalten war, auffällig.
Das leistungsausführende Unternehmen richtete am 14.02.2023 ein E-Mail an den
damaligen neuen Büroleiter des seinerzeitigen 2. Bürgermeister-Stellvertreters. Der
Zl. MagIbk/64806/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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