Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_03_27_gr_kurzprotokoll_geschw.pdf
- S.54
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Aus Sicht des Stadtrechnungshofes war der damalige Büroleiter zur Unterzeichnung
dieses Vertrages stadtrechtlich nicht legitimiert. Derartige Verträge wären nach dem
Dafürhalten des Stadtrechnungshofes nach den Bestimmungen des
§ 42 Abs. 2 IStR vom Bürgermeister zu unterfertigen.
Zur Unterzeichnung von Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung nach
Art. 28 DSGVO empfiehlt der Stadtrechnungshof dem Büro des Bürgermeisters und
den betroffenen Fachdienststellen der MA II, MA III und MA V, diese künftig in
Abstimmung mit der städtischen Datenschutzbeauftragten auf Basis von § 42
Abs. 2 IStR vom Bürgermeister zur Unterzeichnung zu bringen.
Reaktion im Anhörungsverfahren:
Büro des Bürgermeisters
„Der Bürgermeister hat der Präsidialabteilung bereits im Jahr 2024 den Auftrag
erteilt, ein Rundschreiben an alle Fachdienststellen vorzubereiten, dass unter
Bezugnahme auf den Beschluss des Gemeinderats der Stadt Innsbruck vom
12.07.2012 („Vergabeorganisation“) daran erinnert wird, dass die Durchführung
öffentlicher Ausschreibungen der Stadt Innsbruck nach den vergaberechtlichen
Bestimmungen im Stadtmagistrat den jeweils fachzuständigen Dienststellen
obliegt und diesen gemäß der ihnen nach der Magistratsgeschäftsordnung übertragenen Produktverantwortung somit eine Verpflichtung zum ordnungsgemäßen
vergaberechtlichen Handeln zukommt.
In diesem Schreiben wird weiters darauf hingewiesen, dass von den Fachdienststellen bei sämtlichen Digitalisierungsinitiativen oder sonstigen datenschutzrechtlichen Themen die Datenschutzbeauftragte der Stadt Innsbruck zur
Prüfung und Sicherstellung der datenschutzrechtlichen Erfordernisse im Anwendungsbereich der DSGVO und des DSG einzubeziehen ist.“
Reaktion im Anhörungsverfahren:
Magistratsabteilung II/Amt für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen
„Die Empfehlung des Stadtrechnungshofes wird im Amt für Allgemeine Sicherheit
und Veranstaltungen bereits entsprechend umgesetzt und die Datenschutzbeauftrage ist beispielsweise bei der aktuell geplanten Ablöse der Amts-Software
VSTR oder der zu entwickelnden Steuerung für die Sicherheitspoller im Bereich
der Altstadt eingebunden.“
Reaktion im Anhörungsverfahren:
Magistratsabteilung III/Amt Berufsfeuerwehr
„In Übereinstimmung mit der Empfehlung des Stadtrechnungshofes wird das Amt
der Berufsfeuerwehr auch künftig die Datenschutzbeauftragten frühzeitig in die
Prüfung von Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung einbinden. Nach Abschluss
der Prüfung werden diese Vereinbarungen dem Bürgermeister zur Unterzeichnung
vorgelegt.“
Zl. MagIbk/64806/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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