Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_03_27_gr_kurzprotokoll_geschw.pdf
- S.59
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(zu Punkt 17.)
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/8
BERICHT ÜBER DIE
BELEGKONTROLLEN DER STADTGEMEINDE INNSBRUCK,
II. QUARTAL 2024 – IV. QUARTAL 2024
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten
Bericht des Stadtrechnungshofes über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck, II. Quartal – IV. Quartal 2024 eingehend behandelt
und erstattet mit Datum vom 13.03.2025 dem Gemeinderat folgenden
Bericht:
Der
Bericht
des
Stadtrechnungshofes
vom
27.02.2025,
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/8, ist allen Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit jedes Gemeinderates, den Bericht bei den
Akten zum Gemeinderat im Amt für Gremialwesen und Öffentlichkeitsarbeit einzusehen, verwiesen.
1 Vorbemerkungen
Prüfungskompetenz,
Prüfungsinhalt
Vom Stadtrechnungshof wird gem. § 74 Abs. 2 des Stadtrechtes der
Landeshauptstadt Innsbruck 1975 jahresdurchgängig Einsicht in die von
der Buchhaltung durchgeführten Einnahme- bzw. Auszahlungsanordnungen samt zugehörigen Belegen genommen.
Des Weiteren wirken Vertreter des Stadtrechnungshofes bei Haftbrieffreigaben mit und prüfen ausgewählte Vergabevorgänge, welche vornehmlich dem Baubereich zuzuschreiben sind. Im Rahmen der Kontrolle
wurde ein verstärktes Augenmerk auf den effizienten Einsatz von
öffentlichen Mitteln im Magistratsbereich nach den Kriterien der
Wirtschaftlichkeit, Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit gelegt.
Personenbezogene Bezeichnungen wurden aus Gründen der besseren
Lesbarkeit nur in der Geschlechtsform des generischen Maskulinums
formuliert und beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht –
auf alle Geschlechter.
Anhörungsverfahren
Das gemäß § 53 Abs. 2 der MGO festgelegte Anhörungsverfahren ist
durchgeführt worden.
2 Einnahme- und Auszahlungsvorgänge
Fehlender
Skontoabzug –
Empfehlung
Bei einer Auszahlungsanordnung im Bereich des Amtes für Schule und
Bildung der MA V über den Betrag von brutto € 1.989,12 an einen
Handelsbetrieb für Betriebshygieneprodukte wurde auffällig, dass der
vom Kreditor angebotene 2 %ige Skontoabzug, trotz Einhaltung der
21- tägigen Skontofrist, nicht in Anspruch genommen wurde.
Weitere Recherchen ergaben, dass dies wohl auf eine fehlerhafte Hinterlegung der Zahlungsdaten im Buchhaltungssysten zurückzuführen war.
Der Stadtrechnungshof empfahl dem Amt für Schule und Bildung, künftig
vermehrtes Augenmerk auf die Skontogestion zu legen, um angebotene
Skontobeträge (möglichst) lückenlos auszunutzen.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/8
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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