Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_03_27_gr_kurzprotokoll_geschw.pdf
- S.62
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Vor Ablauf des Haftbriefes bzw. vor Ende des Gewährleistungszeitraums
führen Vertreter des Auftragnehmers und des Stadtmagistrats in der
Regel eine gemeinsame Beschau der besicherten Leistungen durch.
Durchgeführte
Gewährleistungsbegehungen
Im Zeitraum zweites Quartal 2024 bis viertes Quartal 2024 fanden an
zwei Tagen mehrere Gewährleistungsbegehungen statt. Das Gesamtvolumen der Sicherstellungen belief sich auf € 202.056,71.
Im Rahmen mehrerer Begehungen wurden gewährleistungsrelevante
Mängel auffällig, deren Behebung mit der ausführenden Firmen vereinbart wurden.
In einem Fall wurde die ausführende Firma veranlasst, einen Sanierungsvorschlag für die aufgetretenen Mängel auszuarbeiten und vorzulegen.
In mehreren Fällen wurden die Sicherstellungsgarantien verlängert und
auf eine, im Verhältnis zum Mangel, angemessene Höhe reduziert.
4 Vergabekontrollen
Prüfung auf
Übereinstimmung mit
den Wertgrenzen
gemäß BVergG
Mit Neuverlautbarung der „Compliance-Richtlinie für den ordnungsgemäßen Dienst beim Stadtmagistrat Innsbruck“ wurden u.a. allgemeine
verbindliche Verhaltensregeln für die Vollziehung des Vergaberechtes
festgelegt.
Die maßgeblichen Regelungen zu Vergaben finden sich im Bundesvergabegesetz 2018. Darüber hinaus sind in jedem Vergabeverfahren auch
die Bestimmungen des Innsbrucker Stadtrechtes verbindlich einzuhalten.
Neben den rechtlichen Rahmenbedingungen sind Vergabeverfahren
unter Beachtung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Transparenz
und Vertraulichkeit durchzuführen. Die Stadt Innsbruck hat zudem wirksame Maßnahmen zur Verhinderung, Aufdeckung und Behebung von
Interessenskonflikten zu treffen.
Geprüfte
Vergabevorgänge
Im Zeitraum zweites Quartal 2024 bis viertes Quartal 2024 hat die
Kontrollabteilung in sechs Vergabevorgänge mit einem Gesamtvolumen
von netto € 4.444.097,14 Einsicht genommen.
Die Vergaben erfolgten in den geprüften Fällen in Form von Direktvergaben auf Basis unverbindlicher Preisauskünfte, Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung mit einem Anbieter und offenen Verfahren
mit Bekanntmachung. Sämtliche Verfahren wurden im Unterschwellenbereich des BVergG 2018 geführt.
Die gemäß nationaler Schwellenwerteverordnung BGBl. II Nr. 34/2023,
zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 405/2023, bis zum 31. Dezember 2025 festgesetzten Schwellenwerte sowie die letztgültigen Schwellenwerte gemäß § 12 BVergG 2018 wurden in Abhängigkeit zum gewählten Vergabeverfahren eingehalten.
Zl. MagIbk/66183/KA-PR/8
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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