Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_03_27_gr_kurzprotokoll_geschw.pdf

- S.84

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Ausgaben dieses Jahres – 2025
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3.4.0 Bewilligungsgebühren
3.4.1 Nachbelegung

60,20 Euro

3.4.2 Aufstellung einer Urne

30,00 Euro

3.4.3 Umlegung

60,20 Euro

3.4.4 temporäre Einstellung einer Leiche

30,00 Euro

3.4.5 gruftartiger Ausbau eines Erdgrabes

120,50 Euro

4.0.0 GEBÜHREN für AUFBAHRUNGSHALLE
4.1.0 Hallenbenützung

58,90 Euro

4.2.0 Benützung von Einrichtungen (inkl. Strom)

81,80 Euro

4.3.0 Mithilfe und Beaufsichtigung

180,10 Euro

4.4.1 Gebühren gesamt (4.1.0, 4.2.0, 4.3.0)

320,80 Euro

4.4.2 Sozialtarif

32,10 Euro

4.4.3 für Kinder, die das 10. Lebensjahr nicht vollendet haben

160,70 Euro

4.5.0 Beistellung von Topfblumen (16/12/8/4) je

8,20 Euro

5.0.0 GEBÜHREN FÜR EINSEGNUNGSHALLE UND VERABSCHIEDUNGSORTE
5.1.0 Hallenbenützung

11,70 Euro

5.2.0 Benützung von Einrichtungen (inkl. Strom)

17,70 Euro

5.3.0 Mithilfe und Beaufsichtigung

24,10 Euro

5.4.1 Gebühren gesamt (5.1.0, 5.2.0, 5.3.0)

53,50 Euro

5.4.2 Sozialtarif, Anatomie u. Sammelgräber für Priester, Pfarreien u. Klöster

5,50 Euro

5.4.3 für Kinder, die das 10. Lebensjahr nicht vollendet haben

26,80 Euro

5.5.0 Urnenübergabestelle und kleine Kapelle

41,90 Euro

6.0.0 GRABÖFFNUNGSGEBÜHREN
6.1.0 Körperbestattungen und Enterdigungen
6.1.1 Erdgräber: normale Tiefe (1,80 m)

573,20 Euro

6.1.2 Erdgräber: Tieferlegung (2,20 m)

704,60 Euro

6.1.3 Erdgräber: doppelte Tieferlegung (2,60 m)

835,90 Euro

6.1.4 Gruftnischen und gruftartig ausgebaute Erdgräber

353,40 Euro

6.1.5 Nachlass auf 6.1.1 - 6.1.4 bei Armengräbern, Anatomiegräbern, bei Kindern, die das 10.
Lebensjahr nicht vollendet haben und Sammelgräber für Priester,
Pfarreien und Klöster

50%

6.2.0 Urnenbeisetzungen und Entnahmen

6.2.1 Urnennischen und Urnensammelgräber

50,50 Euro

6.2.2 Erdgräber und Einzelbeisetzungen in Urnensammelgräbern

112,20 Euro

6.2.3 Gruftnischen und gruftartig ausgebaute Erdgräber

353,40 Euro

6.2.4 Nachlass auf 6.2.1 - 6.2.3 bei Kindern, die das 10. Lebensjahr nicht

vollendet haben

50%

6.3.0 dringliche Nebenarbeiten
6.3.1 Beseitigung von Fundamenten, Grabeinrichtungen, Bepflanzungen je angefangene

halbe Stunde und Arbeiter

32,60 Euro

7.0.0 EXHUMIERUNGSGEBÜHR
7.1.1 1 Organ der Sanitätsbehörde (Amtsarzt)

44,90 Euro