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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf

- S.117

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- 286 -

zwar Alleinerziehende, aber auch wenig
Verdienende, MindestpensionistInnen und
kinderreiche Familien.

Der Aufwand wäre außerdem noch größer,
als er jetzt schon ist, indem wir versuchen,
Wohnungen herauszusuchen, die bezogen
auf das Haushaltseinkommen passen.

Ich würde es unfair finden, wenn wir uns
eine Gruppe herauspicken, weil wir der Ansicht sind, dass diese im Besonderen armutsgefährdet ist. Wie vorhin erwähnt, gibt
es auch noch zahlreiche andere Personengruppen, die davon betroffen sind.

LV Z

richtigen Wohnung helfen, dass die Mietbelastung möglichst gering und nicht höher als
dieses eine Drittel ist.

GRin Tomedi: Wir haben tatsächlich vergessen, zu erwähnen, dass die Miete nicht
mehr als ein Drittel des Nettoeinkommens
betragen soll. Deswegen erstelle ich eine
Abänderung unseres Antrages und füge das
mit dem einen Drittel hinzu. Wenn die
Wohnkosten nämlich mehr als ein Drittel
des Haushaltseinkommens übersteigen,
dann wird es sehr knapp für die betroffenen
Familien. Deshalb finde ich es auch gerechtfertigt, wenn sie Unterstützung erhalten.
(GR Lukovic, BA MA MA: Ihr habt das in
Eurem Antrag bereits erwähnt.)
Stimmt, das steht drinnen. Ich merke gerade, dass der Tag auch für mich schon ein
sehr langer ist.
Neben dem Drittel des monatlichen Haushaltseinkommens, das für die Wohnkosten
ausgegeben werden muss, kommen noch
zusätzliche Lebenserhaltungskosten dazu.
Das lässt Familien letzten Endes kaum
Spielraum.
Deshalb ist das für uns sehr wohl eine treffsichere und gute Maßnahme gegen Armut.
Wie Du richtig erwähnt hast, ist das auch in
der neuen Vergaberichtlinie als Kriterium
angeführt. Das finden wir sehr positiv und
begrüßen wir auch. Folgerichtig müssen
dann aber auch die Personen, die jetzt
schon in einer Stadtwohnung leben, genauso weiter unterstützt werden.
Ich bleibe dabei und bitte um breite Unterstützung. Ich möchte mich auch noch einmal für meine Unaufmerksamkeit vorhin
entschuldigen. Ich glaube, das ist menschlich, oder?
Bgm. Mag. Anzengruber, BSc: Natürlich
ist das menschlich.
GRin Dr.in Haselwanter-Schneider: Ich
schließe mich an dieser Stelle Bgm.-Stellv.
Willi an. Es sind nicht alle Alleinerziehenden
so betroffen, wie es im Antrag dargestellt
wird. Es gibt nachweislich Gruppen, die besonders armutsgefährdet sind, dazu zählen
GR-Sitzung 27.03.2025
— 1025

Wenn wir uns jetzt darauf einigen würden,
dass wir das für alle umsetzen, dann wären
natürlich auch solche dabei, die besserverdienend sind. Ich finde, dass diese Überlegung nicht gut durchdacht ist. Nach dem Inkrafttreten der Vergaberichtlinien wird dann
ohnedies insbesondere auf diese Gruppen
Rücksicht genommen.
Außerdem habe ich die Erfahrung gemacht,
dass unsere Netze greifen, wenn es bei Familien eng wird. Das muss man eindeutig so
sagen. Ich habe eine ganze Liste bei mir im
Büro. Wir können uns gerne einmal darüber
unterhalten. Zu mir bzw. zu uns kommen
nämlich immer wieder Menschen, die fragen, wo sie sich hinwenden können, um
Hilfe oder Unterstützung zu bekommen. Gerade, wenn es um Kinder geht, erlebe ich
immer wieder, dass betroffene Familien gut
unterstützt werden.
Kinder von wenig Verdienenden und von Alleinerziehenden sollen auch am gesellschaftlichen Leben teilhaben - da bin ich
ganz bei Euch und soll überhaupt keine
Frage sein. Es ist nur, dass unsere Hilfsangebote wie gesagt greifen, wenn es eng
wird. Wir müssen einfach alle gemeinsam,
egal ob GemeinderätInnen, Landtagsabgeordnete, StadträtInnen oder Bgm.StellvertreterInnen, schauen, wie wir die
Menschen am besten an diese Stelle vermitteln können.
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von TURSKY, 4 Stimmen; gegen FPÖ, KPÖ
und ALI, 12 Stimmen):
Der von GRin Tomedi und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates
am 27.02.2025 eingebrachte Antrag wird
dem Inhalt nach abgelehnt.