Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf

- S.126

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der Meinung sind, dass es wegmuss. Heute
hängt es übrigens immer noch. Es ist wie
gesagt ein starkes Bild, das von damals 18jährigen Frauen gemalt wurde.
Ich gestehe, dass ich das mit diesem Bild
auch einmal im Alleingang entschieden
habe.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Mayr: Ich gebe jetzt
auch noch ein Geständnis ab. Auch in diesem Fall war es die ehemalige StRin
Mag.a Schwarzl, die mir im Vorfeld davon
abgeraten hat.
Ich finde es gar nicht so komisch, sondern,
es ist vielmehr eine sehr ernste und gleichzeitig schöne Angelegenheit. Bei mir hat
sich nämlich ein Vater gemeldet, der eine
erwachsene Tochter hatte, die Künstlerin
war. Leider ist sie bereits verstorben. Er
meinte aber, dass sie Innsbruck sehr geliebt
habe und es ein Bild gebe, welches sie gemalt hat.
Auf dem Bild ist eine Frau zu sehen, die auf
Goldhintergrund sitzt. Sie trägt eine ausgebreitete Schürze, auf der symbolisch die
Stadt Innsbruck mit dem Turm, der Altstadt
und dem grünen Inn mit St. Nikolaus im Hintergrund zu erkennen ist.
Der Vater der verstorbenen Künstlerin
meinte, dass es ihr, aber auch sein großer
Wunsch sei, das Bild einer größeren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Er hat auch
erzählt, dass er bereits versucht hat, das
Bild der Mag.-Abt. V, Stadtarchiv/Stadtmuseum, zu schenken, sie es dort aber leider
nicht angenommen haben. Das möchte ich
nicht weiter ausführen.
Jedenfalls hat StRin Mag.a Schwarzl gemeint, wenn es die Mag.-Abt. V, Stadtarchiv/Stadtmuseum, nicht annimmt, dann
sehe sie das auch eher schwierig. Ich habe
dann aber trotzdem mit dem Vater einen
Termin ausgemacht, bei dem er mir mehr
über seine Tochter und die Entstehung dieses Bildes erzählt hat. Ich habe das sehr
schön gefunden und mir gefällt dieses Bild.
Da schließt sich womöglich der Kreis mit
der subjektiven Wahrnehmung, die
GRin Dengg angesprochen hat. Gibt es dafür die Berechtigung, dass man von Ästhetik
auch diese subjektive Wahrnehmung hat?

GR-Sitzung 27.03.2025
— 1025

Für mich war einfach klar, dass ich das in
meinem Büro aufhänge. Es war für den Vater ein großer Wunsch. Ich bin unter anderem für den Bereich Kinder zuständig und
nachdem das Bild ein sehr mütterliches
Symbol ausstrahlt, habe ich es sehr schön
und passend gefunden.
Es ist alles dokumentiert, auch per E-Mail.
Wenn man das Bild umdreht, steht hinten
der Kontakt vom Vater, der Name der
Künstlerin, wann wir das übernommen haben und auch, dass es mir nicht persönlich
gehört, sondern, dass ich es in Vertretung
der Stadt Innsbruck bei mir im Büro an die
Wand hänge.
Für den Fall gibt es auch ein Dokument, in
dem steht, dass ich es nicht persönlich annehme, aber die Aufstellung auch nicht mit
Prof. Gostner abgestimmt wurde. Das gebe
ich ehrlich zu.
Allerdings denke ich, dass das in Ordnung
ist. Ich finde auch nicht, dass das etwas ist,
was in einer Anfragebeantwortung stehen
muss. So humoristisch das war, so bewegend war diese Ausnahme für mich. Ich
wäre eigentlich gar nicht auf den Gedanken
gekommen, aber es reiht sich in die Frage
ein, ob es Ausnahmen gibt. Und ich glaube,
diese Frage kann man damit beantworten,
dass es diese gibt.
Die Beantwortung der Anfrage gemäß Bericht der Mag.-Abt. I, Gemeinderat und
Stadtsenat, vom 26.03.2025 wurde den Gemeinderatsmitgliedern vor Beginn der Sitzung digital zur Verfügung gestellt.
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt 6 Stunden
20 Minuten.
40.18 MagIbk/94157/GR-AF/31/2025
Bausperre Wilten, Bereich Dr.Karl-von-Grabmayr-Straße 4,
Tschamlerstraße 7 und angrenzender Bereich südlich der Leopoldstraße 52a und 54 (GR Jirka)
Bgm. Mag. Anzengruber, BSc: Die von
GR Jirka und MitunterzeichnerInnen in der
Sitzung des Gemeinderates am 27.02.2025
eingebrachte Anfrage wird mit beiliegendem
Bericht beantwortet.