Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf

- S.138

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2025_03_27_protokoll_ges.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2025
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
3

Im Zusammenhang mit der Behandlung von Anträgen legt die Geschäftsordnung
des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck, seiner Ausschüsse und des
Stadtsenates der Landeshauptstadt Innsbruck (Gemeinderatsbeschluss vom
11.07.2024) grundsätzlich folgendes fest:
„… Stimmen wenigstens zwei Drittel der anwesenden Gemeinderatsmitglieder für die
Zuerkennung der Dringlichkeit, so ist der Antrag in der gleichen Sitzung des
Gemeinderates in Verhandlung zu ziehen.
Wenn drei Viertel der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates in der Sitzung des
Gemeinderates die dringliche Behandlung eines Antrages beantragen, ist der Antrag
in der gleichen Sitzung des Gemeinderates in Verhandlung zu ziehen ...“

Dem in erwähnter Gemeinderatssitzung vom 12.10.2023 von Gemeinderätin
Mag.a Seidl und Mitunterzeichner eingebrachten dringenden Antrag wurde einstimmig die Dringlichkeit zuerkannt. Zudem ist der zuvor schriftlich festgehaltene
dringende Antrag von den Mitgliedern des Gemeinderates dem Inhalt nach
einstimmig angenommen worden.
4

Die in diesem Bericht gewählten personenbezogenen Bezeichnungen sind aus
Gründen der Übersichtlichkeit und leichteren Lesbarkeit grundsätzlich nur in einer
Geschlechtsform formuliert und gelten gleichermaßen für Frauen, Männer sowie für
alle anderen individuellen (biologischen und sozialen) Geschlechtsidentitäten.

5

Gemäß § 53 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Magistrates der Landeshauptstadt
Innsbruck (MGO) hat der Stadtrechnungshof zum vorläufigen Ergebnis seiner
Prüfung die von der Einschau betroffenen Dienststellen zu hören und sachlich
begründete Äußerungen bei der Abfassung ihrer Berichte zu berücksichtigen. In
diesem Sinne wurde die Magistratsdirektion eingeladen, eine schriftliche Stellungnahme (unter Einbindung der geprüften Dienststellen) zu den einzelnen Textziffern
des Vorberichtes bis längstens 07.02.2025 zu erstatten, soweit eine solche für
sachdienlich bzw. erforderlich gehalten wird.
Mit Schreiben vom 07.02.2025 übermittelte die Magistratsdirektion fristgerecht
Stellungnahmen der tangierten Dienststellen. Die in diesem Rahmen erhaltenen
Äußerungen und Erklärungen sind im vorliegenden Bericht wörtlich wiedergegeben.
2 Vorbemerkungen

6

Der Stadtrechnungshof Innsbruck legte seinen Prüffokus in erster Linie auf die aus
dem Prüfauftrag hervorgehenden Fragestellungen hinsichtlich der Auftragsvergabe,
des Inhaltes der Aufträge sowie auf die diesbezüglichen Verantwortlichkeiten im
Konnex mit dem Erwerb der LernApp „Innsbruck gemeinsam“.
Zuvor jedoch ruft das Prüforgan die im Gemeinderat der Stadt Innsbruck im Oktober
2023 behandelte dringende Anfrage sowie die ebenfalls im Jahr 2023 durchgeführten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bezüglich einer möglichen strafrechtlichen Relevanz im Zusammenhang mit den „ErlebnisCards Tirol“ und der Beauftragung der in Rede stehenden LernApp in Erinnerung. Schließlich wird auf den zum
Prüfungszeitpunkt des Stadtrechnungshofes festgestellten Letztstand der LernApp
„Innsbruck gemeinsam“ verwiesen.

Zl. MagIbk/64806/KA-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

2