Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf
- S.139
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2.1 Dringende Anfrage
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Die seinerzeitige Gemeinderätin der NEOS und Mitunterzeichner begehrten mit
Schreiben vom 02.10.2023 die Beantwortung einer dringenden Anfrage durch den
damaligen Bürgermeister. Der Fragenkatalog rund um die Auftragserteilung im
Zusammenhang mit der LernApp „Innsbruck gemeinsam“ durch den 2. Bürgermeister-Stellvertreter wurde ordnungsgemäß bei der damaligen Geschäftsstelle für
Gemeinderat und Stadtsenat am 04.10.2023 eingebracht und umfasste insgesamt
26 Fragestellungen.
Unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen und des
2. Bürgermeister-Stellvertreters ist die gegenständliche Anfrage in der Sitzung des
Gemeinderates vom 12.10.2023 verlesen und erörtert worden.
Wie aus dem eingangs in diesem Bericht wörtlich wiedergegebenen Antrag
hervorgeht, ist der Prüfauftrag an den Stadtrechnungshof Innsbruck insbesondere
damit begründet, dass die dringende Anfrage unzureichend und nicht nachvollziehbar beantwortet worden sei.
2.2 Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft
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Am 21.09.2023 leitete der damalige Bürgermeister der Landeshauptstadt Innsbruck
maßgebliche Unterlagen an die Staatsanwaltschaft Innsbruck weiter. Dies „zur
Prüfung einer möglichen strafrechtlichen Relevanz“.
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Diese Unterlagen betrafen die Weitergabe von so genannten „ErlebnisCards Tirol“
an verschiedenste (Blaulicht-)Organisationen durch den seinerzeitigen 2. Bürgermeister-Stellvertreter. Diese ErlebnisCards stammten aus dem Einflussbereich
eines Innsbrucker Unternehmers. Die Stadt Innsbruck stand im Zuge der Erstellung
der LernApp „Innsbruck gemeinsam“ in einer Geschäftsverbindung mit einer Firma
dieses Unternehmers.
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Das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK)
führte in weiterer Folge im Auftrag der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung
von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption Ermittlungen unter anderem gegen den
damaligen 2. Bürgermeister-Stellvertreter. Dabei forderte das BAK auch die Stadt
Innsbruck im Wege der Magistratsdirektorin auf, die Ermittlungen zu unterstützen
und Unterlagen aus allen betroffenen Abteilungen bereitzustellen. Dahingehend
waren Schriftstücke des BAK vom 16.10.2023 sowie vom 19.10.2023 an die
Magistratsdirektorin evident.
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Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und
Korruption stellte gemäß Schreiben vom 10.07.2024 das Verfahren gegen den
seinerzeitigen betroffenen 2. Bürgermeister-Stellvertreter ein. Die Ermittlungen
bezogen sich im Fall des 2. Bürgermeister-Stellvertreters auf die Bestimmungen der
Vorteilsannahme des Bundesgesetzes vom 23.01.1974 über die mit gerichtlicher
Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB).
Dieses dem Stadtrechnungshof vom mittlerweile amtierenden Bürgermeister der
Stadt Innsbruck auf seine Anfrage hin bereitgestellte Schreiben dokumentierte die
Verfahrenseinstellung wie folgt:
„Betrifft den Verdacht auf Angebot und Annahme von ErlebnisCards Tirol im August
2023 für die pflichtgemäße Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts; Der
Zl. MagIbk/64806/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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