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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf

- S.151

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Im Rahmen des Punktes „Angebotsdetaillierung – Content-Manufaktur“ dokumentierte das Unternehmen die vom Angebot umfassten Leistungen wie folgt:
Angebotsdetaillierung - Content-Manufaktur

Y

Auftragsklärung und Themenklärung sowie Leistungsdefinition
für die Erstellung
der
digitalen Lerninhalte (Basis sind die zur Verfügung gestellten Handbücher/Unterlagen
oder auch gerne Rechercheunterlagen von unseren Digitalen Content-Experten im Haus)

v

Planung und Konzeption der ersten Inhalte

v

Definition der Wissensziele

v

Transformation des Contents in relevante multimediale Lernkarten
(ca. 20 Stück pro Content)

Y

Erstellung
weiterer Lernmaterialien
Lerner freundliches
Kurzskript max. 3 Seiten

-

Video (max. 1min 30sec - passend zu dem Thema)

-

Podcast (max. 5 Minuten - passend zum Thema)

Y Übermittlung von zwei Muster-Inhalten - bevor die gesamte Produktion gestartet wird

49

v

Feedbackgespräch für die gesamte Erstellung

Y

Implementierung des fertigen Kurses in die Lerntechnologie/Backend

In der Angebotsposition „Preis und Sondervereinbarungen“ war ein Pauschalpreis
von brutto € 9.600,00 fixiert.
Preis und Sondervereinbarungen
Drei Content Manufakturen wie bei Leistungen beschrieben

Pauschalpreis:

8.000,--€

Alle Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen MwSt.

Über die oben abgebildete Formulierung zeigte sich der Stadtrechnungshof aus dem
Grund befremdet, da die „Drei Content Manufakturen“ im Unterschied zum Angebot
vom 24.11.2020 nicht erläutert waren.
4.5.2 Bestellung
50

Das an den vormaligen Büroleiter des 2. Bürgermeister-Stellvertreters sowie auch
an den 2. Bürgermeister-Stellvertreter am 02.12.2020 mittels E-Mail gesendete
Angebot leitete der betreffende Büroleiter noch am gleichen Tag an die Leiterin des
Referates „Budgetabwicklung V“ der MA V weiter.

51

Eine von der Fachdienststelle im städtischen Buchführungssystem erfasste
Bestellung – vergleichbar mit der Vorgehensweise beim Amt für Allgemeine
Sicherheit und Veranstaltungen der MA II – war im Fall des Amtes für Gesundheit,
Markt- und Veterinärwesen der MA V nicht feststellbar.

Zl. MagIbk/64806/KA-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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