Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf

- S.160

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4.6.3 Rechnung
69

Das beauftragte Unternehmen stellte mit Datum 28.03.2022 eine erste (Teil-)Rechnung über den Betrag von brutto € 15.408,00, welche mittels E-Mail des Unternehmens vom 05.04.2022 direkt beim Amt Berufsfeuerwehr einlangte.
Diese Rechnung gab der Leiter des Amtes Berufsfeuerwehr im städtischen
Buchführungsprogramm am 07.04.2022 zur Zahlung frei.

70

Eine zweite Teilrechnung (Schlussrechnung) über den Betrag von brutto
€ 10.272,00 war vom leistungsausführenden Unternehmen mit 21.11.2022 datiert.
Diese sendete das beauftragte Unternehmen mittels E-Mail am 21.11.2022 an den
damaligen Büroleiter des vormaligen 2. Bürgermeister-Stellvertreters, welcher die
Rechnung an das Amt Berufsfeuerwehr weiterleitete.
Der Vorstand des Amtes Berufsfeuerwehr gab diese Rechnung am 30.11.2022 zur
Zahlung frei.
Dazu fand der Stadtrechnungshof bemerkenswert, dass der vormalige Büroleiter
diese Rechnung mittels E-Mail an das leistungsausführende Unternehmen vom
16.11.2022 wie folgt initiativ anforderte:
Kannst

du bitte mir

LG Re:ı

N.N

vorab

mal

die

Rechnung

für

2022

übermitteln,

vielen

Dank.

Das Unternehmen der N.N.-Gruppe beantwortete diese Bitte mittels E-Mail vom
21.11.2022 folgendermaßen:
Schönen Nachmittag N.N.,
im Anhang darf ich dir die gewünschte Schlussrechnung von 2022 übermitteln,

mit der Bitte um Weiterleitung an eure Buchhaltung.
Melde dich gere bei Fragen.
Liebe Grüße,

71

Die vom Stadtrechnungshof festgestellte Rechnungslegung entsprach den
Zahlungsbedingungen, welche im Angebot vom 15.03.2022 festgeschrieben waren.
Demnach war eine erste 60 %ige Teilzahlung bei Auftragserteilung zu leisten. Die
40 %ige Restzahlung war bei Zusendung der Zugangsdaten zum Backend
vorzunehmen.
4.6.4 Abnahmebestätigung

72

In den dem Stadtrechnungshof zur Verfügung gestellten Unterlagen war in Bezug
auf die Leistungen des Angebotes vom 15.03.2022 keine Abnahmebestätigung –
vergleichbar mit jener vom 14.12.2021 im Hinblick auf die Leistungen des
Angebotes vom 24.11.2020 (Amt für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen der
MA II) enthalten.

Zl. MagIbk/64806/KA-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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