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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf

- S.162

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Andererseits konnte der Eindruck gewonnen werden, dass im Rahmen dieses
Termins durchaus eine mittel- bzw. langfristig umfangreichere Umsetzung von
Themengebieten angedacht war. Dies machte der Stadtrechnungshof beispielhaft
an den folgenden Formulierungen im Protokoll fest:
Protokoll - Meeting Stadt Innsbruck, Berufsfeuerwehr Innsbruck iS Zivilschutz/App

11.01.2022

UHRZEIT:

16.30 Uhr

Für Innsbruck wichtige Themengebiete sind:

2002022023008

e

DATUM:

Hochwasser
Lawine

Blaulichtorganisationen

Blackout
Verhalten im Katastrophenfall

Verhalten im Brandfall (Bsp. Weihnachtsbaumbrand)
Inhalte müssen auch offline zur Verfügung stehen!!
Was ist den Einsatzorganisationen für Innsbruck wichtig, was möchten sie der

Bevölkerung mitteilen?
>

BD

N.N.

muss definieren, wo der Bedarf für die FW liegt - welche Themen sind relevant

für Bevölkerung, welche intern für Ausbildungen, Schulungen etc,

5

75

FW macht Struktur in Absprache mit Stadt Innsbruck, definiert Themengebieten etc.

Im Zuge seiner Prüfung stellte der Stadtrechnungshof auch fest, dass der Vorstand
des Amtes Berufsfeuerwehr am Tag der Bestellung – somit am 15.03.2022 – einen
Aktenvermerk insbesondere mit folgendem Inhalt erstellen hat lassen:
15. März 2022

Aktenvermerk
Brand- und Zivilschutz-App für die Bürger- und Bürgerinnen der Landeshaut-

stadt Innsbruck

Nach Einholung eines entsprechenden Angebotes bei der Fa. In N.N.

n! _

"elche die App bereits 2020 entwickelt hat und nun daher auch die Erweiterung

durchführen muss (somit Alleinanbieter), haben sich die veranschlagten Kosten von €

20.000,-- auf € 25.680,-- erhöht. Der Differenzbetrag wird aus einer geplanten auf derselben Haushaltsstelle liegenden Informationskampanie, die denselben Zweck verfolgt
abgezogen.

Innsbruck, am 15.03.2022

76

Der in diesem Aktenvermerk festgehaltenen Begründung, dass die Erweiterung vom
leistungsausführenden Unternehmen durchgeführt werden musste (Alleinanbieter),
konnte der Stadtrechnungshof aus inhaltlicher Sicht nicht folgen. Dies aus dem
Grund, da bereits im Zuge der ersten Auftragsvergabe im Jahr 2020 die SoftwareNutzung inkl. der „Handhabung des Content Management Systems (CMS)/Backend“ angeschafft worden ist.

Zl. MagIbk/64806/KA-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

26