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Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf

- S.164

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schlüssig als dieser über Erfahrungen im IT Bereich verfügte. Wie im Angebot
festgehalten sollten Inhalte im Bereich Brand- und Zivilschutz erstellt werden und
die Bezahlung in zwei Teilrechnungen erfolgen. Die Leistung die im Zuge der ersten
Teilrechnung zu bezahlen gewesen wäre, konnte vom Amtsleiter nicht nachvollzogen
werden, dementsprechend hat der Amtsleiter hier vor Bezahlung beim damaligen
Büroleiter nachgefragt und die Leistungen bestätigt bekommen. Für die zweite
Teilrechnung hat der Amtsleiter die App eingesehen und festgestellt, dass sie
funktioniert und mit Inhalten befüllt ist. Dementsprechend hat der Amtsleiter
auch die zweite Rechnung freigegeben.
Somit wurde aus Sicht der Berufsfeuerwehr die Leistung durch Erstellung und
Implementierung von Inhalten in die App „Innsbruck Gemeinsam“ erbracht.“

Anmerkung des Stadtrechnungshofes:
Die vom Amt Berufsfeuerwehr abgegebene Stellungnahme geht am Inhalt der
Empfehlung vorbei. Die tatsächliche Leistungserbringung in Bezug auf den im
Angebot vom 15.03.2022 enthaltenen und vom Amt Berufsfeuerwehr bezahlten
zweiten Content wurde gegenüber dem Stadtrechnungshof nicht nachgewiesen.
Der Stadtrechnungshof hält aus diesem Grund an seiner Empfehlung fest.

5 Weitere Prüfthemen
5.1 Bedarfsbegründung
79

Der Stadtrechnungshof zeigte sich darüber verwundert, dass in den vorliegenden
Prüfungsunterlagen zu den ersten beiden Angeboten/Aufträgen (Amt für Allgemeine
Sicherheit und Veranstaltungen der MA II sowie Amt für Gesundheit, Markt- und
Veterinärwesen der MA V) keine konzeptiven Unterlagen enthalten waren, die sich
bspw. mit dem Bedarf zur Entwicklung der LernApp „Innsbruck gemeinsam“
beschäftigten.
Konkret hätte sich der Stadtrechnungshof dokumentierte Überlegungen zu Themen
wie bspw.


Bedarfsbegründung



Ziele



Zielgruppen



mittel- und/oder langfristige Weiterentwicklung der App



etc.

erwartet. Derartige schriftliche Überlegungen und Argumentationen dienen aus
Sicht des Stadtrechnungshofes unter anderem dazu, die Notwendigkeit einer
Investition/Beschaffung zu begründen und diese aus strategischer Sicht mit
entsprechenden Erwartungen und/oder Zielvorgaben zu versehen.

Zl. MagIbk/64806/KA-PR/1

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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