Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf
- S.173
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Dieses E-Mail vom 27.07.2023 leitete der damalige neue Büroleiter an den vormaligen 2. Bürgermeister-Stellvertreter mit gleichem Datum weiter. Dies mit der
Fragestellung:
Hallo
N.N.
wie sieht’s mit dieser App aus? Soll die überhaupt weitergeführt werden? Wer ist mit der Betreuung bei uns
im Haus betraut?
Beste Grüße
Der damalige 2. Bürgermeister-Stellvertreter beantwortete diese Anfrage seines
Büroleiters mit gleichem Datum wie folgt:
€
Es
9500,- ist uns definitiv zu viel.
sollte aus
dem Gesundheitsbudget über Herzsicher bzw.
jeweils € 3000,-
100
als
Sicherheitsbudget
kommen mit
Max € 6000,-
In weiterer Folge kam es im Herbst des Jahres 2023 auf der Grundlage einer
Anordnung der Magistratsdirektorin zur Entfernung der LernApp „Innsbruck gemeinsam“ aus den App-Stores Apple App und Google Play.
Ergänzende Beauftragungen an das leistungsausführende Unternehmen zur
Weiterentwicklung der gegenständlichen LernApp waren für den Stadtrechnungshof
nicht feststellbar.
Ebenso erfolgte bis zum Zeitpunkt der Einschau des Stadtrechnungshofes im Herbst
2024 keine gesonderte Rechnungslegung des leistungsausführenden Unternehmens im Zusammenhang mit jährlichen Lizenzkosten.
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Der Stadtrechnungshof zeigte sich darüber verwundert, dass zur Thematik rund um
die jährlichen Lizenzkosten keine separate schriftliche Vertragsgrundlage zwischen
dem beauftragten Unternehmen und der Stadt Innsbruck bestand. Wie beschrieben
waren die Lizenzkosten in den maßgeblichen (Pauschalpreis-)Angeboten enthalten.
Das Unternehmen der N.N.-Gruppe führte an, dass jährliche Lizenzkosten anfallen
würden, wenn keine neuen Themen-Produktionen erfolgen. Diese Argumentation
des beauftragten Unternehmens war für den Stadtrechnungshof mangels
dokumentierter Prüfungsunterlagen nicht beurteilbar.
Für vergleichbare längerfristige Kostenbelastungen (bspw. Lizenzkosten) empfiehlt
der Stadtrechnungshof den betroffenen Fachdienststellen der MA II, MA III und
MA V, dafür künftig separate schriftliche Vertragsgrundlagen zu schaffen. Dies
insbesondere zur Erhöhung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit in Bezug auf
deren grundsätzlichen Anfall, deren Höhe sowie die vereinbarten (Service-)
Leistungen.
Zl. MagIbk/64806/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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