Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf
- S.175
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5.6 Datenschutz
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Die Magistratsdirektorin richtete Mitte September 2023 u.a. auch an die städtische
Datenschutzbeauftragte ein Ersuchen um Prüfung der LernApp „Innsbruck gemeinsam“ aus Sicht ihres Verantwortungsbereiches.
Ergebnis dieser Prüfung war, dass der städtischen Datenschutzbeauftragten die in
Rede stehende LernApp unbekannt war. Des Weiteren war sie in verschiedenste
aus ihrer Sicht notwendige datenschutzrechtliche Themengebiete und Fragestellungen nicht eingebunden:
In die Erstellung der in der LernApp damals angeführten Information über die
Verarbeitung der personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DSGVO war die
Datenschutzbeauftragte nicht eingebunden.
Eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO mit dem beauftragten Unternehmen lag der Datenschutzbeauftragten seinerzeit nicht vor.
Eine Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Art. 35 DSGVO lag der Datenschutzbeauftragten damals nicht vor.
Im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO war die Verarbeitung der personenbezogenen Daten seinerzeit nicht zu finden.
103
Das beauftragte Unternehmen nahm die LernApp „Innsbruck gemeinsam“ Anfang
Oktober 2023 infolge einer Anweisung der Magistratsdirektorin aus den App-Stores.
Dieser Schritt stand im Zusammenhang mit den datenschutzrechtlichen Feststellungen, welche seitens der Datenschutzbeauftragten der Stadt Innsbruck nach
deren Überprüfung getroffen worden sind.
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Gemäß den in dieser Angelegenheit vorgelegten Prüfungsunterlagen kam es im
weiteren zeitlichen Verlauf auf Drängen der städtischen Datenschutzbeauftragten
zu diversen datenschutzrechtlichen Abklärungen und Korrekturen.
Der Stadtrechnungshof empfiehlt dem Büro des Bürgermeisters und den betroffenen Fachdienststellen der MA II, MA III und MA V, im Falle von vergleichbaren
Digitalisierungsoffensiven für die Öffentlichkeit künftig die Datenschutzbeauftragte
der Stadt Innsbruck jedenfalls einzubeziehen. Dies insbesondere zur vollständigen
Sicherstellung der datenschutzrechtlichen Erfordernisse nach den Bestimmungen
der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Datenschutzgesetzes (DSG).
Reaktion im Anhörungsverfahren:
Büro des Bürgermeisters
„Der Bürgermeister hat der Präsidialabteilung bereits im Jahr 2024 den Auftrag
erteilt, ein Rundschreiben an alle Fachdienststellen vorzubereiten, dass unter
Bezugnahme auf den Beschluss des Gemeinderats der Stadt Innsbruck vom
12.07.2012 („Vergabeorganisation“) daran erinnert wird, dass die Durchführung
öffentlicher Ausschreibungen der Stadt Innsbruck nach den vergaberechtlichen
Bestimmungen im Stadtmagistrat den jeweils fachzuständigen Dienststellen
obliegt und diesen gemäß der ihnen nach der Magistratsgeschäftsordnung
übertragenen Produktverantwortung somit eine Verpflichtung zum ordnungsgemäßen vergaberechtlichen Handeln zukommt.
Zl. MagIbk/64806/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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