Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf
- S.176
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In diesem Schreiben wird weiters darauf hingewiesen, dass von den Fachdienststellen bei sämtlichen Digitalisierungsinitiativen oder sonstigen datenschutzrechtlichen Themen die Datenschutzbeauftragte der Stadt Innsbruck zur Prüfung
und Sicherstellung der datenschutzrechtlichen Erfordernisse im Anwendungsbereich der DSGVO und des DSG einzubeziehen ist.“
Reaktion im Anhörungsverfahren:
Magistratsabteilung II/Amt für Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen
„Die Empfehlung des Stadtrechnungshofes wird im Amt für Allgemeine Sicherheit
und Veranstaltungen bereits entsprechend umgesetzt und die Datenschutzbeauftrage ist beispielsweise bei der aktuell geplanten Ablöse der Amts-Software
VSTR oder der zu entwickelnden Steuerung für die Sicherheitspoller im Bereich
der Altstadt eingebunden.“
Reaktion im Anhörungsverfahren:
Magistratsabteilung III/Amt Berufsfeuerwehr
„Das Amt der Berufsfeuerwehr wird künftig verstärkt darauf achten, die Datenschutzbeauftragte frühzeitig in vergleichbare Themen einzubinden, um die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben bestmöglich sicherzustellen. Damit
wird der Empfehlung des Stadtrechnungshofes entsprochen.“
Reaktion im Anhörungsverfahren:
Magistratsabteilung V/Abteilungsleitung
„Der Empfehlung wird von der Magistratsabteilung V nachgekommen. Die Datenschutzbeauftragte wird regelmäßig bei Fragen zum Datenschutz und zu Veröffentlichungen kontaktiert.“
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In den bereitgestellten Prüfungsunterlagen war eine „Vereinbarung über eine
Auftragsverarbeitung nach Art 28 DSGVO“ enthalten. Diese führte als Auftragsverarbeiter das leistungsausführende Unternehmen und als Verantwortlichen die
Stadt Innsbruck an.
Für den Stadtrechnungshof war dieses Dokument aus dem Grund besonders, als
dieses auf Seiten der Stadt Innsbruck mit Datum 03.12.2020 vom seinerzeitigen
Büroleiter des damaligen 2. Bürgermeister-Stellvertreters unterzeichnet worden ist.
Dies mit der Fertigungsklausel „i.A.“ (im Auftrag).
Zl. MagIbk/64806/KA-PR/1
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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