Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf
- S.208
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1.6.1 Benützungsgebühr
je angefangenen Monat
59,40 Euro
1.6.2 Sicherstellungsgebühr
799,90 Euro
1.7.0 Erneuerungsgebühr für Grabbenützungsrechte, die vor dem Inkrafttreten der
Gemeindesanitätsdienstgesetznovelle (LGBL. Nr. 13/1968) auf Friedhofdauer eingeräumt
wurden
1.7.1 bei Grüften juristischer Personen nach jeweils 50 Jahren
594,30 Euro
1.7.2 bei Grüften natürlicher Personen nach jeweils 50 Jahren
297,00 Euro
1.7.3 bei sonstigen Benützungsrechten nach jeweils 10 Jahren anteilig von der betreffenden
Grabbenützungsgebühr
10%
1.8.0 Benützungsrechtsbezogene Zusatzgebühr
1.8.1 Änderungsgebühr für die Übertragung des Grabbenützungsrechtes
unter Lebenden
120,50 Euro
2.0.0 FRIEDHOFSBENÜTZUNGSGEBÜHREN (10 Jahre)
2.1.0 Einfachgräber, Urnengräber
187,40 Euro
2.2.0 Mehrfachgräber und Grüfte
280,80 Euro
2.3.0 Kindergräber
93,70 Euro
2.4.0 Armengräber, Urnensammelgräber, Notgruft und Sammelgräber für Priester, Pfarreien
und Klöster
Keine
3.0.0 ADMINISTRATIONSGEBÜHREN (Verwaltungskosten)
3.1.0 Beisetzungsanmeldung
3.1.1 für Erdgräber, Urnennischen, Grüfte und Einzelbeisetzungen in
Urnensammelgräbern
120,50 Euro
3.1.2 für Armengräber und Sammelgräber für Priester, Pfarreien und Klöster
11,90 Euro
3.1.3 für das Anatomiesammelgrab
12,50 Euro
3.1.4 für Kinder, die das 10. Lebensjahr nicht vollendet haben (gilt nicht für
Kindersammelbeisetzungen)
60,30 Euro
3.1.5 für Beisetzungen auf nichtstädtischen Friedhöfen bei Inanspruchnahme der städt.
Friedhofsverwaltung
60,30 Euro
3.1.6 für Urnensammelgräber
60,30 Euro
3.2.0 Enterdigungsanmeldung
3.2.1 Exhumierung
120,50 Euro
3.2.2 Urnenentnahme
80,00 Euro
3.3.0 Beisetzungszuschläge
> für Verabschiedungen und Urnenbeisetzungen
3.3.1 an Samstagen
120,50 Euro
3.3.2 an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen
241,00 Euro
> für Körperbestattungen aus sanitätspolizeilichen Gründen
3.3.3 an Samstagen
241,00 Euro
3.3.4 an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen
482,00 Euro
> für sonderbewilligte Körperbestattungen
3.3.5 an Samstagen
361,40 Euro
3.3.6 an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen
722,60 Euro