Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf

- S.222

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7 * 38.13)

@

(zu Punkt 38.13)

Stadtrat_ Markus LASSENBERGER



Rudi
Federspiel

Stadtmagistrat Innsbruck

GR Rudi FEDERSPIEL

°

Klubobfrau Andrea DENGG
Klubobfrau-Stv. Fabian WALCH

GR Reinhold HAPP

— <*Achim unDe

GR" Maria-Magdalena TRINKL

eingelangt am

2 7. Feb. 2025
LEA

Innsbruck, am 07.02.2025

Antrag
betreffend Hundesteuer in der Stadt Innsbruck
Der Gemeinderat möge beschließen:

Die Hundesteuer wird ab 01.05.2025 wie folgt neu festgesetzt:
Für den ersten Hund (Jahrestarif)

45,00 Euro

Für den zweiten Hund (Jahrestarif)
Für jeden weiteren Hund (Jahrestarif)
Für Wachhunde und Hunde, die in Ausübung eines Berufes oder

55,00 Euro
70,00 Euro

Gewerbes gehalten werden ($3 Abs. 1 der Hunde-Steuerordnung),
je Hund
Ermäßigter Steuersatz gem. $3 Abs. 2 der Hundesteuerordnung,

00,00 Euro

je Hund

25,00 Euro

Befreiung von der Hundesteuer für zwei Jahre bei Hunden aus dem Tierheim.
Zudem werden die Einnahmen aus der Hundesteuer für Leistungen gegenüber Hundehaltern

(bsplw. Hundewiesen) zweckgebunden.

Begründung:

Die Hundesteuer zählt zu den traditionellen kommunalen Aufwandsteuern. Besteuert wird
das Halten von Hunden im Stadtgebiet, soweit das Tier ein bestimmtes Alter überschreitet.
In bestimmten Sonderfällen wie beispielsweise bei Blinden- oder Rettungshunden kann auf

Antrag eine Steuerbefreiung erfolgen. Eine Anmeldung ist allerdings auch hierbei notwendig.
Diese Art der Abgabe verfolgt neben fiskalischen auch ordnungspolitische Zwecke. Ihr

Nebenzweck liegt darin, einen statistischen Überblick über Anzahl und Rasse der im
Stadtgebiet gehaltenen Hunde zu liefern.

Allerdings sind Hunde gerade in benachteiligten Familien oft ein unersetzlicher Bezugspunkt

im alltäglichen Leben, insbesondere für Kinder. Auch einsame Menschen - die ebenfalls oft
nur über ein geringes Einkommen verfügen - sind häufig emotional auf ihren Hund
angewiesen. Die Erhebung einer Hundesteuer ist nachvollziehbar, weil sie eine der wenigen
Steuern ist, die zu 100 Prozent der Kommune verbleiben. Dennoch sollen auch Menschen

mit geringem Einkommen die Möglichkeit erhalten, einen Hund halten zu können. Durch die
vergünstigte Haltung kann weiters auch erwartet werden, dass das Tierheim Mentlberg
durch einen vermehrten Kunden-Andrang auf herrenlose Hunde entlastet werden kann (Für
Hunde aus Tierheimen entfällt in Klagenfurt die Steuer für die ersten drei Jahre).