Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf

- S.226

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Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

KPO

2 7, Feb. 2025

GR-ATIUC{2025nat
derat und étadtse
Gemein
Innsbruck, am 27.02.2025

Antrag:

Einführung einer Mietzins-Zuschuss für Alleinerziehende Eltern in
Stadtwohnungen
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Gemeinderat beschließt die Einführung einer Mietzinszuschusses für
alleinerziehende Elternteile, die eine Stadtwohnung oder eine durch die Stadt

Innsbruck vergebene Mietwohnung bewohnen, sodass die Miete inklusive Zuzahlung
nicht mehr als ein Drittel des verfügbaren monatlichen Nettoeinkommens ausmacht.
Der Gemeinderat beauftragt den Stadtsenat und die zuständigen städtischen

Dienststellen mit der Umsetzung.

Begründung:
Laut Sozialbericht des Sozialministeriums ist jede dritte erwerbstätige
Alleinerziehende armutsgefährdet. Das Armutsrisiko ist bei Alleinerziehenden

generell sehr hoch, bei alleinerziehenden Frauen ist es laut derselben Studie
allerdings noch höher. Viele können die gestiegenen Lebenshaltungskosten, vor
allem die teuren Mieten in Innsbruck, nicht mehr stemmen. Gerade hier ist die

Gefahr groß, in Armut oder Wohnungslosigkeit zu geraten.

Die Stadt Innsbruck setzt bereits sinnvolle Maßnahmen und reiht Alleinerziehende

bei den neuen Vergaberichtlinien vor. Für viele Alleinerziehende stellt jedoch auch
die geringere Miete in einer Stadtwohnung, aufgrund fehlender oder zu teurer
Kinderbetreuungsplätze und damit einhergehendem Verlust an

Verdienstmöglichkeiten, eine massive Belastung dar. Am Ende des Monats reicht
das Geld deshalb trotzdem oft nicht mehr aus. Am meisten darunter leiden die

Kinder. Wer als Kind in Armut aufwächst, hat durch die strukturelle Ungleichheit eine
viel höhere Wahrscheinlichkeit, auch als Erwachsener armutsgefährdet zu sein.

Ein Mietzinszuschuss für Alleinerziehende in Stadtwohnungen, sodass die Miete
nicht mehr als % des monatlichen Nettoeinkommens ausmacht, bedeutet für die

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