Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf
- S.231
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AktioKommunalbetriebe AG (IKB) zu entsenden. Herr Bürgermeister als Aktionärsvertreter der Stadt Innsbruck hat mit Schreiben vom 05.06.2024 auf Basis dieses Stadtsenatsbeschlusses gemäß den vertraglichen Bestimmungen
für den Syndikatsausschuss die neu entsandten Mitglieder bekanntgegeben
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und somit alle formalrechtlichen Schritte vertragsgemäß
eingehalten.Or
Organbeschlüsse in der IKB sind dazu nicht erforderlich.
Im Übrigen hat die Prüfung der Eingabe "Aufsichtsbeschwerde" durch die
Abteilung Gemeinden des Landes abschließend im Jänner 2025 ergeben,
argeben,
dass kein Anlass für allfällige aufsichtsbehördliche Maßnahmen besteht.
besteht
Siehe dazu Beilage 1.
Frage 2:
Um welche Beschlussfassungen des Syndikatsausschusses der IKB aus der Sitzung vom 14.06.2024 handelt es sich?
Antwort:
Auskünfte über betriebsrelevante Inhalte von Sitzungen des SyndikatsausuSschusses einer Aktiengesellschaft (IKB-AG) können nicht erteilt werden. Es
wird auf die mit der Tiroler Wasserkraft AG (TIWAG) vereinbarte Vertraulichkeit im Zusammenhang mit dem Abschluss des Syndikatsvertrages hingegewiesen.
Frage 3:
Welchen Wortlaut weist die seitens des Amtes der Tiroler Landesregierung zugestellte Aufforderung zur Stellungnahme an die Stadt Innsbruck in der gegenständlichen Causa auf?
Antwort:
Siehe Beilage 2.
Frage 4:
Welchen Wortlaut weist die Stellungnahme auf, welche daraufhin seitens der
Stadt Innsbruck an die Abteilung Gemeinden im Amt der Tiroler Landesregierung
übermittelt wurde?
Auskünfte über betriebsrelevante Inhalte von Sitzungen des SyndikatsausSyndikatsausschusses einer Aktiengesellschaft (IKB) können nicht erteilt werden.
werden. Es wird
auf die mit der TIWAG vereinbarte Vertraulichkeit im Zusammenhang mit
dem Abschluss des Syndikatsvertrages hingewiesen.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
(Mag.-Abt. I, Gemeinderat und Stadtsenat)
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