Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf
- S.240
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Gesamter Text dieser Seite:
Frage 31:
Wenn ja, welche?
Antwort:
Es wird z. B. seitens der Mag.-Abt. III, Grünanlagen, darauf geachtet, dass
mögliches "Futter" (z. B. Vogelfutter, Essensreste) schnellstmöglich aus
den Grünanlagen entfernt wird.
Siehe auch Antworten zu den Fragen 8 und 9.
Frage 32:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
-
Frage 33:
Wie ist die Zusammenarbeit mit privaten Hausverwaltungen und Betrieben geregelt, um den Rattenbefall auf privaten Grundstücken einzudämmen?
Antwort:
Es gibt keine rechtliche Handhabe für private Grundflächen. Der Wildtierbeauftragte der Stadt Innsbruck kann auf Anfrage beratend hinzugezogen werden.
Frage 34:
Wie viele Bürgermeldungen wegen Ratten gab es an das städtische Veterinäramt
im Jahr 2021 – 2024? Bitte um getrennte Auflistung.
Antwort:
2021: keine Meldung
2022: 1 schriftliche Meldung (über die Mobile Überwachungsgruppe {MÜG}
an die Mag.-Abt. V, Gesundheitswesen, weitergeleitet); ab August 2022 wurden alle Anfragen an den Wildtierbeauftragten der Stadt Innsbruck weitergeleitet.
2023: 1 Meldung inklusive Medienanfrage (über die Mag.-Abt. I, Kommunikation und Medien, an den Wildtierbeauftragten der Stadt Innsbruck verwiesen); über mündliche Meldungen wurden keine weiteren Aufzeichnungen geführt, da alle Anfragen an den Wildtierbeauftragten der Stadt Innsbruck weitergeleitet wurden.
2024: 1 schriftliche Meldung.
Frage 35:
Gibt es Pläne zur Einführung neuer Technologien oder innovativer Ansätze zur
Rattenbekämpfung, beispielsweise durch den Einsatz smarter Fallen oder biologischer Maßnahmen?
Antwort:
Bei der Mag.-Abt. III, Grünanlagen,„
gibt es derzeit
derartigen Überlederzeitkeine
‘ ‘
gungen.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
(Mag.-Abt. I, Gemeinderat und Stadtsenat)
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40 min