Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf

- S.245

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40.6)
(zu Punkt 40.6)

INNS’
BRUCK
Retouren an Mag.-Abt. I, Gremialwesen und Öffentlichkeitsarbeit

Herrn
Bürgermeister
Mag. Johannes Anzengruber, BSc
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Email

Ort, Datum

Stadtmagistrat
Referat für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2303
post.gemeinderat-stadtsenat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 20.03.2025

Aktuelle Baulandreserven der Stadt Innsbruck;
Zahl MagIbk/94157/GR-AF/19/2025;
ANFRAGE von GRin DI Nothegger (FRITZ) vom 27.02.2025;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GRin DI Nothegger hat am 27.02.2025 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen
Punkten die Antworten eingefügt wurden:
Seit kurzem liegen für sämtliche Tiroler Gemeinden mit Ausnahme der Landeshauptstadt
Innsbruck die aktualisierten Zahlen zu den Baulandreserven (G4 2021-2024) vor.
Aus diesem Sachverhalt ergibt sich folgende Frage:
Frage 1:

Über wie viele Quadratmeter Baulandreserven verfügt die Landeshauptstadt Innsbruck laut Ihrem aktuellen Wissensstand bzw. den Informationen des Magistrats?
(Bitte um Angabe der Flächen in m2 getrennt nach "Reserve nur Bauland" sowie
"Reserve Bauland + Sonderflächen").

Antwort:

Zur Definition von Baulandreserveflächen:
Als Baulandreserven gelten unbebaute, als Bauland gewidmete Grundstücke,
d.h. noch unbebaute, nicht mit Gebäuden mit zumindest einem Aufenthaltsraum bebaute Parzellen sowie Teilflächen von großen nur anteilig bebauten
Grundstücken, die durch eine Grundteilung zu einer unbebauten Parzelle werden können (in der Regel mit einer Mindestgröße von 500 m2). Die städtische
Auswertung berücksichtigt weiters den geltenden Bebauungsplan und leitet
davon Aussagen zur Verfügbarkeit als Baulandreserve ab. Ist bereits ein Bauverfahren eingeleitet, wird das Grundstück nicht mehr als Baulandreserve
klassifiziert.
Diese Definition wurde bei allen früheren Datenlieferungen der Stadt an Land
oder Bund einheitlich angewendet.

FPYY

Landeshauptstadt Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck, DVR: 0059331, www.innsbruck.gv.at

W

Tiroler Sparkasse Bank AG, BIC: SPIHAT22XXX, IBAN: AT20 2050 3033 0192 0330, UID: ATU36832905 STGD Innsbrucker Betriebe