Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf
- S.246
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Ergebnis Stand 01.01.2024:
Eine umfassende Auswertung der Baulandreserven erfolgt bislang alle
5 Jahre seitens der Stadt, zuletzt im Sommer 2024 (Datenstand Widmung und
Grundbuch 01.01.2024). Die Auswertung erfolgt dabei generell in Hektar.
Die Summe der Baulandreserveflächen in Innsbruck nach oben genannter Definition beträgt für alle Baulandkategorien 123,7 ha.
Sonder- und Vorbehaltsflächen sind laut Definition des Tiroler Raumordnungsgesetzes kein Bauland. Sie werden daher immer gesondert für jene Flächen, die für eine bauliche Sondernutzung gewidmet sind, erhoben. Sie betragen aktuell 8,3 ha.
In Summe sind das folglich 132,0 ha Reserveflächen für Bauland und bauliche
Sondernutzungen.
_
Nachfolgend die tabellarische Auflistung der
letzten Auswertung.
Baulandreserven
1.1.2024
(gerundet in ha)
Widmungskategorien
Wohngebiet inklusive gemischtes Wohnen
Mischgebiet
Kerngebiet
Tourismusgebiet
landw. Mischgebiet
Gewerbe-/Industriegebiet
Summe Bauland
bauliche Sondernutzungen
73,0
6,9
2,7
0,4
8,4
32,3
123,7
8,3
Summe BL und Sondernutzungen
132,0
Exkurs zur Neuerhebung der Baulandreserven durch das Land Tirol:
Mit dem seit 01.05.2024 in Kraft getretenen elektronischen Flächenwidmungsplan der Stadt Innsbruck werden die Baulandreserven ab sofort auch vom
Land Tirol für die Stadt erhoben werden. Hier werden nach aktueller Information für Innsbruck die Baulandreserveflächen (ohne Sonderflächen) mit
131,7 ha (statt 123,7 ha) errechnet.
Die diesbezügliche Abstimmung mit der befassten Stelle des Landes ist erfolgt. Die in begrenztem Maße unterschiedlichen Werte ergeben sich darin,
dass sich die Auswertungsparameter von Land und Stadt Innsbruck im Detailierungsgrad unterscheiden: So bezieht sich das Land hinsichtlich der Erhebungsmethode nicht auf die Grundstücksfläche, sondern auf eine geometrische Abfrageform, das Land kann vorhandene Bebauungspläne nicht für
das ganze Land auswerten (im Hinblick auf Dichte, Grenzabstände, Unterbauungen etc.), das Land kann ebenso keine Aussagen zu laufenden Bauverfahren einbinden etc.
Dass die Stadt Innsbruck die Baulandreserven neben einer reinen Flächenstatistik auch als Grundlage für Raumordnungsmaßnahmen und FestlegunSeite 2 von 3