Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_03_27_protokoll_ges.pdf

- S.251

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40.8)
(zu Punkt 40.8)

Retouren an Mag.-Abt. I, Gremialwesen und Öffentlichkeitsarbeit

Herrn
Bürgermeister
Mag. Johannes Anzengruber, BSc
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Email

Ort, Datum

INNS’
BRUCK

Stadtmagistrat
Referat für Gemeinderat
und Stadtsenat
Alexander Seitner
+43 512 5360 2303
post.gemeinderat-stadtsenat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 13.03.2025

Stadt Innsbruck, gewährte Subventionen im Jahr 2024;
Zahl MagIbk/94157/GR-AF/21/2025;
ANFRAGE von GR Walch BA MA (FPÖ) vom 27.02.2025;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Walch BA MA hat am 27.02.2025 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen
Punkten die Antworten eingefügt wurden:
Subventionen sind privatrechtlich geregelt und werden von der Stadt Innsbruck als freiwillige
Unterstützung gewährt. Unterschieden wird dabei zwischen Jahressubventionen bzw. Dreijahressubventionen, die als Unterstützung für wiederkehrende und fortlaufende Kosten, wie zum
Beispiel Betriebs-, Personal- (inklusive Fair Pay) oder Einrichtungskosten gedacht sind, sowie
Einzel- und Projektsubventionen, welche einmalige, klar abgrenzbare Projekte, Anschaffungen
und Kosten betreffen. Subventionsanträge werden je nach Verwendungszweck unterschiedlichen Bereichen zugeordnet, die dann in den jeweiligen Ausschüssen besprochen werden. Dabei kommt es immer wieder zu Subventionen für beispielsweise einen Verein aus mehreren
Bereichen. Da es sich hier um sehr viel Steuergeld handelt, ist es im Sinne der Transparenz
angebracht, einen genauen Überblick zu erhalten, wie viele einzelne Subventionsempfänger
an Subventionen - sowohl Jahressubventionen als auch Einzel- und Projektsubventionen quer über die verschiedenen Bereiche erhalten.
(Auf Wunsch der FPÖ werden die Texte ihrer Anfragen nicht gegendert.)
Aus diesem Grund wird um die Beantwortung nachfolgender Fragen ersucht:

Frage 1:

Wie lautet die Gesamtsumme an ausbezahlten Subventionen (unter BerücksichtiBerücksichtigung der Dreijahressubventionen) im Jahr 2024?

Antwort:

€ 22.116.861,--

Frage 2:

Wie viele verschiedene Subventionsempfänger haben im Jahr 2024 eine Subvention von der Stadt Innsbruck erhalten?

Antwort:

714

FPYY

Landeshauptstadt Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck, DVR: 0059331, www.innsbruck.gv.at

W

Tiroler Sparkasse Bank AG, BIC: SPIHAT22XXX, IBAN: AT20 2050 3033 0192 0330, UID: ATU36832905 STGD Innsbrucker Betriebe